Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen
Stellenangebote
Aktuelles
- Nachteilsausgleich Direktzahlungen Die Verwaltungsvorschrift zum Nachteilsausgleich Direktzahlungen vom 25. Januar 2024 wurde am 8. Februar veröffentlicht (SächsABl. S. 175). Die Antragstellung soll am 1. März beginnen.
- Hinweise für AZL-Antragsteller bei Konditionalitätskontrollen (*.pdf, 0,12 MB)
Merkblatt: Erweiterte Möglichkeit zur Erfüllung von GLÖZ 8 im Jahr 2024
Das Merkblatt zur Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 ist nun auf der Homepage des BMEL verfügbar. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen des Merkblattes vorbehaltlich des Inkrafttretens der entsprechenden Regelungen in der Verordnung gelten. Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite ein weiteres Merkblatt, dass sich mit den Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024 befasst.
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
Fachrecht
Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,
den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.
Damit wurden in Sachsen die Nitrat-belasteten Gebiete entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 10.08.2022 ausgewiesen.
Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.
Weitere Informationen:
Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022
Flächen in Nitratgebieten mit unter 550 mm Niederschlag (nach Landkreis):
Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig
Landkreis Meißen und Stadt Dresden
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Nordsachsen
Fragen und Antworten zu nitratbelasteten Gebieten:
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html
Naturschutz
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
- Gemarkung Falkenberg (*.pdf, 1,35 MB) Frist bis 02.05.2024
- Gemarkung Glesien (*.pdf, 1,35 MB) Frist bis 02.05.2024
- Gemarkung Schnaditz (*.pdf, 1,29 MB) Frist bis 02.05.2024
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Wurzen
Petra Bretschneider
Besucheradresse:Kantstraße 1
04808 Wurzen
Öffnungszeiten:
Dienstag 8–11:30 und 12:30–16 Uhr
Donnerstag 8–11:30 Uhr und 12:30–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03425 99997-0
Telefax: 03425 99997-99
E-Mail: wurzen.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Innenhof.
- Regional- und S-Bahn Bahnhof Wurzen
- Organigramm (*.pdf, 0,10 MB) Stand: 24.01.2024