Hauptinhalt

Überbetriebliche Ausbildung in Königswartha

Die praktische Ausbildung in den Betrieben und die Vermittlung theoretischer Kenntnisse an der Fischereischule wird durch die überbetriebliche Ausbildung für die Berufe Fischwirt/-in und Hauswirschafter/-in im Referat Fischerei des Fachbereiches Tierzucht, Fischerei und Grünland ergänzt.

Königswartha ist überbetriebliche Ausbildungsstätte für Lehrlinge des Berufes Fischwirt/-in mit der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei sowie des Berufes Hauswirtschafter/-in.

Lehrgangsangebote:

Für Fischwirte

  • Netzarbeiten
  • Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung der Betriebserzeugnisse

Für einige Bundesländer werden die ÜbA-Lehrgänge durch den Europäischen Sozialfonds bzw. Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert

Für Hauswirtschafter/-in

  • Fischzubereitung

Fortbildung

Lehrgänge der Fort- und Weiterbildung ergänzen das Angebot:

  • Fachseminare
  • Lehrgänge (z. B.: Elektrofischereilehrgang, Ausbildung von Fischereiaufsehern, Weiterbildungsveranstaltungen für die Kursleiter der Lehrgänge zur Vorbereitung der staatlichen Fischereiprüfung)
  • Meistervorbereitungslehrgänge

für

  • Fischwirte
  • Meisteranwärter Fischwirt
  • Praktikanten, Fachschüler und Studenten
  • Fachberater und Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung und der berufsständischen Verbände

Geschichte & Entwicklung

Das Referat Fischerei ist, mit Ausnahme des Universitätsstudiums zum Diplomfischwirt, mit sämtlichen Bereichen der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Berufs- und Freizeitfischerei befasst.

Im Beruf Fischwirt wird in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ausgebildet. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und kann bei abgeschlossener Ausbildung in einem anderen Beruf und bei Abiturienten auf zwei Jahre verkürzt werden.

Auf Beschluss der Kultusminister der Länder vom 27.09.1991 ist die Fischereischule Königswartha für die Ausbildung sowie die Durchführung der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung zum Fischwirt für die Länder

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen

zuständig.

zurück zum Seitenanfang