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Fachinformationen aus den Sachgebieten

Pflanzenschutz-Warndienst seit 01.01.2025 gebührenfrei

Seit dem 01.01.2025 wird der Pflanzenschutz-Warndienst gebührenfrei angeboten. Die Bereitstellung erfolgt per E-Mail sowie im Internet über das ISIP – Portal.

Wir empfehlen den Warndienst, weil Sie damit auf dem aktuellsten Stand bleiben, was die Schaderregersituation, Bekämpfungsrichtwerte, die Zulassung der Pflanzenschutzmittel sowie die rechtlichen Regelungen zum Pflanzenschutz betrifft. Er ist für Betriebs- und Bereichsleiter genauso wichtig wie für die Gerätefahrer.

Voraussetzung für den Erhalt des Warndienstes ist eine einmalige Anmeldung.

Im ISIP – Portal finden Sie nach Auswahl des Bundeslandes Sachsen die Warndienste und die Pflanzenschutzbroschüre als pdf-Datei. Um Prognosemodelle, regionale Befallsdaten und Entscheidungshilfen zum Pflanzenschutz nutzen zu können, müssen Sie sich unter dem Menüpunkt »Mein ISIP« anmelden. Das Passwort erhalten sie nach ihrer Anmeldung für den Pflanzenschutzwarndienst.

Die Pflanzenschutzbroschüre als Druckexemplar ist kostenpflichtig (12,50 Euro) und muss bestellt werden. Sie ist nicht Bestandteil des gebührenfreien Warndienstes. Das betrifft auch Abonnenten, die schon viele Jahre den Warndienst genutzt haben.

Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile

Seit 24. Januar 2023 gilt die Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile. Durch jährliche Nachmeldungen kann sich die Zuordnung der Gemeinden zur Kategorie »ausreichend kleinstrukturiert« ändern.

Im Landkreis Leipzig sind 2025 13 Gemeinden neu in diese Kategorie eingestuft wurden. Mit dieser Einstufung sind einige Erleichterungen bei der Umsetzung der NT – Anwendungsbestimmungen verbunden. Zu wenig Kleinstrukturen gibt es nunmehr nur noch in den Gemeinden Markranstädt, Pegau, Frohburg, Machern, Naunhof, Parthenstein und Belgershain. In diesen Gemeinden sind weiterhin alle NT-Anwendungsbestimmungen bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen am Rand von Wäldern oder mindestens 3 m breiten Saumbiotopen, z.B. Hecken und Feldrainen, einzuhalten.

Informationen dazu sowie weitere Hinweise sind auf folgenden Internetseiten zu finden:

Im InVeKoS Online GIS ist über die Fachkulisse »Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (VKS)« die Zuordnung der Gemeinde und ab dem Maßstab 1:50.000 und kleiner die Zuordnung der Feldblöcke bzw. Schläge zu sehen.

Einführung webBESyD

Am 06.01.2025 ist webBESyD, das webbasierte Bilanzierungs- und Empfehlungssystem Düngung, an den Start gegangen. Das Programm steht kostenfrei zur Verfügung.

Für den kommenden Herbst sind im FBZ Wurzen/ ISS Rötha webBESyD-Schulungen geplant. Über die Termine werden wir rechtzeitig informieren.

Das »alte« BESyD bleibt bis mindestens Ende 2026 erhalten, wird regelmäßig aktualisiert und kann weiterhin zur Erstellung der Aufzeichnungen nach Düngeverordnung sowie der Stoffstrombilanz genutzt werden.

Hinweise für Waldbesitzer und Landwirte zur Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen

Für Landwirte ergeben sich aus der Lagerung von Holz auf ihren Flächen mitunter Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen auf die Agrarförderung. Das vorliegende Merkblatt informiert über die grundsätzlichen Regelungen in diesem Bereich.

Düngebedarfsermittlung für die Stickstoffdüngung auf Ackerland nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 01. Oktober

Ein aktuelles Prüf- und Dokumentationsblatt unterstützt Sie bei der Ermittlung des Düngebedarfs für die Stickstoffdüngung auf Ackerland nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 01. Oktober.

Gesetzliche Bestimmungen zum Pflanzenschutz

  • Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie sonstige Anwender von PSM, Lohnunternehmer, Berater, Ausbilder und Verkäufer müssen seit 26.05.2015 einen Antrag auf Erteilung einer PS-Sachkundenachweis-Karte stellen.
  • Darüber hinaus ist der Personenkreis aller drei Jahre zum Besuch einer Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde verpflichtet.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen erlaubt (Hofflächen, Wege und Plätze bedürfen Ausnahmegenehmigung durch das LfULG).
  • Es gilt eine Aufzeichnungspflicht bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich:
    - Name des Anwenders
    - Name des Pflanzenschutzmittels
    - Anwendungszeitpunkt
    - Aufwandmenge
    - Flächenbezeichnung
    - Anwendungsgebiet (Kultur, Zielobjekt)
  • Aufzeichnungspflicht für Betrieb bei Anwendung mindestens 3 Jahre
  • Für Händler, die Profimittel nur an sachkundige Personen abgeben, gilt, sie müssen Aufzeichnungen über Lagerung und Abgabe führen. Diese müssen am Jahresende noch weitere 5 Jahre aufgehoben werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch bis zu 6 Monate nach Ablauf der Zulassung verkauft werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch 18 Monate nach Zulassungsende eingesetzt werden.
  • Pflanzenschutztechnik muss vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zugelassen sein und aller 3 Jahre durch einen Kontrollbetrieb geprüft werden.
  • Einhaltung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für alle Zulassungsparameter
  • Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen, Anwendungsverbote und –beschränkungen
  • Einhaltung von Abstandsauflagen zu Gewässern und Feldgehölzen sowie aller Festlegungen in Auflagenform
  • Der Mindestabstand bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss zu Umstehenden und Anwohnern bei Anwendungen in Flächenkulturen 2 Meter und bei der Anwendung in Raumkulturen 5 Meter betragen.

Geruchsbelästigung Gülle/Stallmist

Bei der Ausbringung von Gülle aus der Tierproduktion sowie aus Biogasanlagen und bei der Zwischenlagerung von Stalldung an Wohnbebauungen kam es immer wieder zu verstärkten und zumeist auch berechtigten Beschwerden durch Anwohner.

In diesem Zusammenhang bitten wir, auch im Hinblick auf die Gülleausbringung nach der Gerteideernte, um mehr Sensibilität und Rücksichtnahme im ländlichen Raum. Eine Geruchsbelästigung ist auf das mögliche Maß zu reduzieren. Die zu begüllenden Flächen sollten nach Möglichkeit so gewählt werden, dass an Wochenenden oder in den Abendstunden die Nähe von Wohnbebauungen vermieden wird.

Hühnerkot muss nicht direkt neben einer Wohnbebauung über Wochen zwischengelagert werden.

Auch hinsichtlich der Gülleausbringungstechnik gibt es Ansatzpunkte zur Geruchsminderung und damit auch zur Reduzierung der Ammoniakverluste, die beachtet werden sollten.

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