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Speisepläne Seminarbetrieb

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, bis zum Dienstschluss des dritten Vortags zum Seminar ihr Mittagessen unter Nennung Ihres vollständigen Namens und der Seminarnummer/des Seminars zu bestellen. Die Berechnung des spätesten Tages erfolgt auf Basis der 5-Tage-Arbeitswoche.

  • Seminar am Montag: Mittwoch der Vorwoche
  • Seminar am Dienstag: Donnerstag der Vorwoche
  • Seminar am Mittwoch: Freitag der Vorwoche
  • Seminar am Donnerstag: Montag derselben Woche
  • Seminar am Freitag: Dienstag derselben Woche

Im gleichen Zeitraum können auch Abmeldungen zum Seminar erfolgen.

Für mehrtägige Seminare ist eine Sammelbestellung für sämtliche Seminartage einzureichen. Für die Dreitagesfrist gilt hierbei immer der erste Seminartag.

Die Bestellung ist aktuell auf zwei Wegen möglich:

  • vorzugsweise, aber freiwillig über einen Link, der Ihnen vorab mit der Anmeldebestätigung oder gesondert per E-Mail gesendet wird
  • oder per E-Mail nur an das Funktionspostfach verpflegung.bz@lfulg.sachsen.de

Bitte beachten Sie:

  • Eine Bestellung des Mittagessens nach dieser Frist ist nicht möglich. Bestellt eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer das Mittagessen nicht in der vorgegebenen Frist, steht kein Essen zur Verfügung!
  • Den Kolleginnen und Kollegen des LfULG sowie allen Bediensteten des Freistaates Sachsen wird bei Teilnahme an Fortbildungen im Bildungszentrum Reinhardtsgrimma grundsätzlich unentgeltlich Verpflegung des Amtes wegen bereitgestellt. Da diese unentgeltliche Verpflegung an Stelle einer Aufwandsvergütung für Verpflegungsaufwendungen tritt, wird hier generell kein Tagegeld gewährt! (Gemäß der VwV Verpflegung in Fortbildungseinrichtungen vom 22.09.2009)
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