Speisepläne Seminarbetrieb
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars erhalten ca. 4 Wochen vor dem Termin eine entsprechende Anmeldebestätigung. Beachten Sie den Link in dieser E-Mail, über den Sie Ihr Mittagessen für den Seminartag/die Seminartage auswählen können.
Die in der Anmeldebestätigung genannte Frist ist zu beachten. Nach Ablauf der Frist eingegangene Essensbestellungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Ohne Bestellung kann Ihnen kein Menü angeboten werden!
Tipp: Melden Sie Ihr Mittagsmenü am besten gleich an dem Tag, an dem Sie die Anmeldebestätigung erhalten.
Für mehrtägige Seminare ist eine Sammelbestellung für sämtliche Seminartage einzureichen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Bestellung des Mittagessens nach dieser Frist ist nicht möglich. Bestellt eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer das Mittagessen nicht in der vorgegebenen Frist, steht kein Essen zur Verfügung!
- Den Kolleginnen und Kollegen des LfULG sowie allen Bediensteten des Freistaates Sachsen wird bei Teilnahme an Fortbildungen im Bildungszentrum Reinhardtsgrimma grundsätzlich unentgeltlich Verpflegung des Amtes wegen bereitgestellt. Da diese unentgeltliche Verpflegung an Stelle einer Aufwandsvergütung für Verpflegungsaufwendungen tritt, wird hier generell kein Tagegeld gewährt! (Gemäß der VwV Verpflegung in Fortbildungseinrichtungen vom 22.09.2009)
- Liste der Zusatzstoffe (*.pdf, 0,27 MB)
- 41. KW: 05.-09. Oktober 2026 (*.pdf, 0,13 MB)
- 44. KW: 26.-30. Oktober 2026 (*.pdf, 0,13 MB)
- 45. KW: 02.-06. November 2026 (*.pdf, 0,13 MB)