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Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen

Das Bild zeigt das Dienstgebäude in Wurzen.

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Agrarförderung

Informationsblatt für AZL-Antragstellende bei Kontrollen der Konditionalität

Fachrecht

In den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen breitet sich seit dem Dürrejahr 2018 das Frühlings-Greiskraut (Senecio vernalis) in lückigen Grasnarben auf Brachen, Straßenrändern, Ackerfutterflächen, Grünland aus und wird auf Futterflächen örtlich zum ernsthaften Problem.

Das Frühlings-Greiskraut, ein eingebürgerter Neophyt, wird ca. 10–50 cm hoch und blüht von April bis November; die gelben Blütenköpfchen sind 2–3 cm breit und haben sowohl Röhren- als auch Zungenblüten. Die fiederspaltigen Laubblätter sind beiderseits spinnwebig wollig behaart.

Das einheimische Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea) wird mit 30–120 cm wesentlich höher und blüht erst ab Juni bis September. Im Gegensatz zum Fühlings-Greiskraut sind die fiederteiligen Blätter nicht spinnwebig behaart.

Alle Greiskrautarten enthalten in ihren Pflanzenteilen Pyrrolizidinalkaloide (PA), bei deren Abbau in der Leber giftige Stoffwechselprodukte gebildet werden. Diese verursachen irreversible Leberschäden. Bei einer akuten Vergiftung durch die Aufnahme größerer Mengen verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Häufiger sind jedoch chronische Vergiftungen, wenn über lange Zeit kleinere Mengen von Kreuzkräutern gefressen werden. Dann zeigen sich Symptome erst nach Monaten oder Jahren.

Besonders gefährdet sind Rinder und Pferde; Ziegen und Schafe etwas weniger. Erfahrene Weidetiere verschmähen die bitter schmeckenden Greiskräuter normalerweise. Gefährlich wird es bei hohem Tierbesatz auf wenig Fläche und bei Schnittnutzung, bei der die Tiere das Futter nicht selektieren können. Achtung! Auch in der Silage oder im Heu verlieren die Greiskräuter nicht ihre Giftigkeit.

Für Menschen kann die Aufnahme von in Greiskräutern enthaltenen Alkaloiden ebenfalls gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können verunreinigte Kräutertees, Salate aber auch Honig, der größere Mengen PA-haltigen Pollen enthält, sein.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Bekämpfung

Am wichtigsten ist die Vorbeugung: Greiskräuter brauchen Licht zum keimen! Die ausgebrannten Grasnarben ermöglichten nach 2018 eine teilweise explosionsartige Ausbreitung vor allem des Frühlings-Greiskrautes. Deshalb sollte man für eine dichte Grasnarbe sorgen und Schäden, z.B. durch falsche Bewirtschaftung, vermeiden. Sind Lücken entstanden, sollten diese schnell durch Nachsaaten geschlossen werden!

Bei beginnender Ausbreitung lohnt sich frühzeitiges Eingreifen: bei geringem Besatz und feuchtem Boden können Pflanzen zur Blüte (aber noch vor der Samenreife) mit der Wurzel ausgerissen und entsorgt werden (Handschuhe tragen!)

Bei größerem Besatz muss durch wiederholten Schnitt vor der Blüte bzw. zu Blühbeginn die Samenproduktion verhindert werden. Wegen der Nachreife muss das Schnittgut von den Flächen entfernt werden.

Das Schnittgut sollte nicht selbst kompostiert werden, sondern nur in Kompostieranlagen, bei denen gewährleistet ist, dass sich der Kompost auf über 37°C erwärmt. Die Greiskrautsamen verlieren bei mindestens 37°C nach 24 h ihre Keimfähigkeit. Das gilt auch bei der Vergärung in Biogasanlagen.

Bei sehr starkem Besatz mit Greiskräutern muss die Wiese oder das Feldgras gegebenenfalls umgebrochen und neu angesät werden.

Bekämpfung auf Bracheflächen (GLÖZ 8)

Der Bewuchs auf GLÖZ 8-Bracheflächen darf vom 1. April bis 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden. Bodenbearbeitung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht erlaubt. Bei hohem Besatz von Greiskräutern besteht jedoch die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von dieser Konditionalitätenverpflichtung durch die zuständige Bewilligungsbehörde, d.h. das zuständige FBZ/ISS des LfULG.

Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten,
  • andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,

den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.

Damit wurden in Sachsen die Nitrat-belasteten Gebiete entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 10.08.2022 ausgewiesen.

Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.

Weitere Informationen:

Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022

Hinweisblatt »Besondere Anforderungen ab 30.11.2022 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser (Nitrat-Gebiete)«

Flächen in Nitratgebieten mit unter 550 mm Niederschlag (nach Landkreis):
Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig
Landkreis Meißen und Stadt Dresden
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Nordsachsen

Fragen und Antworten zu nitratbelasteten Gebieten:
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Naturschutz

Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet landeseigene Landwirtschaftsflächen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Wurzen

Petra Bretschneider

Besucheradresse:
Kantstraße 1
04808 Wurzen

Öffnungszeiten:
Dienstag 8–11:30 und 12:30–16 Uhr
Donnerstag 8–11:30 Uhr und 12:30–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03425 99997-0

Telefax: 03425 99997-99

E-Mail: wurzen.lfulg­@smekul.sachsen.de

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