Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen
Aktuelles
Die KALLE-App ist in den App-Stores verfügbar.
Weiterführende Informationen zu KALLE finden Sie unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/kalle-app.html. Diese Seite wird in nächster Zeit noch ergänzt und enthält jeweils die aktuellen Informationen und Hilfestellungen zu KALLE in Form des FAQ.
Flächen und Prüfaufträge sind erst sichtbar nach erfolgreicher Beantragung und Übernahme. Wenn Sie sich vorab mit der App vertraut machen möchten, nutzen Sie gern den »Schulungsbetrieb«. Dieser enthält bereits Dummy-Daten sodass alle Funktionalitäten von KALLE prüfbar sind.
In 2026 werden Prüfaufträge für folgende Sachverhalte mittels KALLE übermittelt:
- Nachweis angebaute Kultur
- Nachweis landwirtschaftliche Tätigkeit/ Mindesttätigkeit
Feldtag »Vorgezogenes Saatbett«
Termin: 19.05.2026 09:30 Uhr
Ort: Waldenburg, OT Franken, Dorfstraße, 08396 Waldenburg
Sorgen mit resistentem Weidelgras auf Ackerflächen?
Der Fremdbesatz mit Weidelgräsern in Ackerbaukulturen ist mit Herbiziden nur noch begrenzt bekämpfbar. Deshalb werden im Großparzellenversuch auf einer Praxisfläche alternative Konzepte geprüft.
Die ackerbauliche Maßnahme »Vorgezogenes Saatbett« kann helfen, doch welche Technik ist vorteilhaft?
Nicht nur die methodische, auch die technische Umsetzung des Verfahrens »Vorgezogenes Saatbett« entscheidet über den Erfolg. Auf dem Versuchsfeld wurden unterschiedliche Maschinen und Geräte eingesetzt und verglichen. Landtechnik, die vom Anlegen des »Vorgezogenes Saatbetts« bis zur Getreideaussaat zum Einsatz kam, wird von Landmaschinenherstellern, -händlern und Dienstleistern zum Feldtag präsentiert.
Die Druckversionen der spartenspezifischen Pflanzenschutzbroschüren können gegen eine Schutzgebühr von 12,50 Euro käuflich erworben werden.
Mit der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick« würdigt der Freistaat Landwirte mit Vorbildwirkung
Beispiele für eine moderne artgerechte und ökologisch nachhaltige Tierhaltung finden sich auf Sachsens Höfen bereits viele: Luftkühlung über eine Berieselungsanlage etwa, wohltuendes Lichtregime im Stall, der Einsatz von Einstreu- und Fütterungsrobotern oder die Energiegewinnung aus einer Biogasanlage, die ausschließlich die Gülle aus der Milchproduktion vergärt. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) würdigt in diesem Jahr Unternehmen, die ein besonders zukunftsfähiges Agrarkonzept vorleben. Im Rahmen der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick – Für Tiere. Für Morgen. Für Sachsen.« werden Betriebe ausgezeichnet, die ökologische Verantwortung, Tierwohl und ökonomische Stabilität miteinander vereinen.
Ansprechperson:
Ramona Klee
Telefon: 034222 462112
E-Mail: Ramona.Klee@lfulg.sachsen.de
Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Ideen ein und unterstützen Sie uns bei der Entwicklung praxisnaher und wirksamer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Die Förderrichtlinie SZH/2021 wurde geändert und gilt ab 1. Januar 2026. Damit sind neue Anträge im Verpflichtungszeitraum 01.04.2026–31.03.2031 möglich. Antragsschluss ist der 31.03.2026.
Für die Neubeantragung ist ausschließlich ein digitales Antragsverfahren vorgesehen, das ab 15.02.2026 auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Verfügung steht.
Aktuelle Informationen zu düngerechtlichen Vorgaben in Umsetzung des BVerwG-Urteils vom 24.10.2025 und zur Klarstellung des Begriffs »gefrorener Boden«
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat am 31. März 2026 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Pilotprojekte im Rahmen der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMUL verfügbar. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Agrarförderung
- Antragstellung 2026 (*.pdf, 3,7 MB) Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen (GLÖZ und GAB) bei der Konditionalität
- Soziale Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen
Fachrecht
In den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen breitet sich seit dem Dürrejahr 2018 das Frühlings-Greiskraut (Senecio vernalis) in lückigen Grasnarben auf Brachen, Straßenrändern, Ackerfutterflächen, Grünland aus und wird auf Futterflächen örtlich zum ernsthaften Problem.
Das Frühlings-Greiskraut, ein eingebürgerter Neophyt, wird ca. 10–50 cm hoch und blüht von April bis November; die gelben Blütenköpfchen sind 2–3 cm breit und haben sowohl Röhren- als auch Zungenblüten. Die fiederspaltigen Laubblätter sind beiderseits spinnwebig wollig behaart.
Das einheimische Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea) wird mit 30–120 cm wesentlich höher und blüht erst ab Juni bis September. Im Gegensatz zum Fühlings-Greiskraut sind die fiederteiligen Blätter nicht spinnwebig behaart.
Alle Greiskrautarten enthalten in ihren Pflanzenteilen Pyrrolizidinalkaloide (PA), bei deren Abbau in der Leber giftige Stoffwechselprodukte gebildet werden. Diese verursachen irreversible Leberschäden. Bei einer akuten Vergiftung durch die Aufnahme größerer Mengen verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Häufiger sind jedoch chronische Vergiftungen, wenn über lange Zeit kleinere Mengen von Kreuzkräutern gefressen werden. Dann zeigen sich Symptome erst nach Monaten oder Jahren.
Besonders gefährdet sind Rinder und Pferde; Ziegen und Schafe etwas weniger. Erfahrene Weidetiere verschmähen die bitter schmeckenden Greiskräuter normalerweise. Gefährlich wird es bei hohem Tierbesatz auf wenig Fläche und bei Schnittnutzung, bei der die Tiere das Futter nicht selektieren können. Achtung! Auch in der Silage oder im Heu verlieren die Greiskräuter nicht ihre Giftigkeit.
Für Menschen kann die Aufnahme von in Greiskräutern enthaltenen Alkaloiden ebenfalls gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können verunreinigte Kräutertees, Salate aber auch Honig, der größere Mengen PA-haltigen Pollen enthält, sein.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Umfrage: Kreuzkrautvorkommen in landwirtschaftlichen Betrieben
- Information zum Frühlingskreuzkraut - Vorbeugung und Bekämpfung
- Jakobs-Kreuzkraut - Erkennung und Bekämpfungsmöglichkeiten im Grünland (*.pdf, 881 KB)
Bekämpfung
Am wichtigsten ist die Vorbeugung: Greiskräuter brauchen Licht zum keimen! Die ausgebrannten Grasnarben ermöglichten nach 2018 eine teilweise explosionsartige Ausbreitung vor allem des Frühlings-Greiskrautes. Deshalb sollte man für eine dichte Grasnarbe sorgen und Schäden, z.B. durch falsche Bewirtschaftung, vermeiden. Sind Lücken entstanden, sollten diese schnell durch Nachsaaten geschlossen werden!
Bei beginnender Ausbreitung lohnt sich frühzeitiges Eingreifen: bei geringem Besatz und feuchtem Boden können Pflanzen zur Blüte (aber noch vor der Samenreife) mit der Wurzel ausgerissen und entsorgt werden (Handschuhe tragen!)
Bei größerem Besatz muss durch wiederholten Schnitt vor der Blüte bzw. zu Blühbeginn die Samenproduktion verhindert werden. Wegen der Nachreife muss das Schnittgut von den Flächen entfernt werden.
Das Schnittgut sollte nicht selbst kompostiert werden, sondern nur in Kompostieranlagen, bei denen gewährleistet ist, dass sich der Kompost auf über 37°C erwärmt. Die Greiskrautsamen verlieren bei mindestens 37°C nach 24 h ihre Keimfähigkeit. Das gilt auch bei der Vergärung in Biogasanlagen.
Bei sehr starkem Besatz mit Greiskräutern muss die Wiese oder das Feldgras gegebenenfalls umgebrochen und neu angesät werden.
Bekämpfung auf Bracheflächen (GLÖZ 8)
Der Bewuchs auf GLÖZ 8-Bracheflächen darf vom 1. April bis 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden. Bodenbearbeitung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht erlaubt. Bei hohem Besatz von Greiskräutern besteht jedoch die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von dieser Konditionalitätenverpflichtung durch die zuständige Bewilligungsbehörde, d.h. das zuständige FBZ/ISS des LfULG.
Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,
den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.
Damit wurden in Sachsen die Nitrat-belasteten Gebiete entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 10.08.2022 ausgewiesen.
Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.
Weitere Informationen:
Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022
Flächen in Nitratgebieten mit unter 550 mm Niederschlag (nach Landkreis):
Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig
Landkreis Meißen und Stadt Dresden
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Nordsachsen
Fragen und Antworten zu nitratbelasteten Gebieten:
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.
Naturschutz
In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.
Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.
Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.
Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Hier finden Sie Themen und Angebote des Projektes, Einblicke in die Arbeit, in Praxisversuche, sowie Ansprechpartner.
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet landeseigene Landwirtschaftsflächen.
Für Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe und Baumschulen wird eine sachsenweite Fachberatung angeboten. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.
Ansprechpartnerin für Obst- und Hopfenbau und Baumschulen
Kerstin Kiffer
Telefon: 035242 63135 - 45
E-Mail: Kerstin.Kiffer@lfulg.sachsen.de
Ansprechpartner für Gemüse- und Zierpflanzenbau
Christian Sievers
Telefon: 035242 63135 – 44
E-Mail: Christian.Sievers@lfulg.sachsen.de
LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Nossen
Waldheimer Straße 230
01683 Nossen
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.
Links zu Formularen
- DIANAweb
- Abtretungsvereinbarung ab 2023 (*.pdf, 0,59 MB)
- Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit
- Anzeige des Umpflügens zur Unterbrechung der Entstehung von Dauergrünland (PotDGL) (*.pdf, 32,95 KB)
- Anzeige Grasnarbenerneuerung (*.pdf, 32,11 KB)
- Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland (*.pdf, 0,20 MB)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Wurzen
Petra Bretschneider
Besucheradresse:Kantstraße 1
04808 Wurzen
Öffnungszeiten:
Dienstag 8–11:30 und 12:30–16 Uhr
Donnerstag 8–11:30 Uhr und 12:30–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03425 99997-0
Telefax: 03425 99997-99
E-Mail: wurzen@lfulg.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Innenhof.
Zuständigkeitsbereich
Das Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen ist zuständig für den Landkreis Nordsachsen.
Organigramm Referat 36
- Organigramm (*.pdf, 89,04 KB) Stand: 01.01.2026