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Sachverständige

Der Sachverständige wird immer dann tätig, wenn unabhängige fachliche Informationen oder Beratungen erforderlich sind, eine Schadensbewertung vorzunehmen ist, eine fachliche Einschätzung gefordert wird, ein Streit außerhalb des Gerichtes geklärt werden soll oder der Zustand eines Objekts zu Beweiszwecken festgestellt werden muss. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Fachleute, deren besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit erprobt, auf Antrag überprüft und öffentlich anerkannt worden sind.

Für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten- und Weinbau sind in Sachsen die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.

Zuständigkeit

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