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Aktuelles

Agrarförderung

Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt

Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.

Fachrecht

Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8

Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.

Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.

Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:

Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.

Naturschutz

Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Die Anzeige von Landpachtverträgen erfolgt ab September 2023 vorzugsweise digital über das Portal Amt24 des Freistaates Sachsen.

Im Portal den zutreffenden Ort sowie im Suche-Feld »Landpacht« eingeben und schon kann nach einmaliger, kostenloser Registrierung der Pachtvertrag hochgeladen und damit angezeigt werden. Nach erfolgreicher Anzeige befindet sich im Postfach des jeweiligen Nutzers von Amt24 umgehend die Mitteilung, dass der entsprechende Pachtvertrag korrekt übermittelt wurde. Der so angezeigte Landpachtvertrag bzw. die so angezeigte Vertragsänderung zu einem Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, sofern innerhalb von einem Monat ab Anzeige keine Beanstandung zugestellt wird. Für den Fall der Nicht-Beanstandung entfällt somit jede weitere Mitteilung.

Die untere Landwirtschaftsbehörde würde sich über die rege Nutzung des neuen Zugangsweges freuen, der allen Beteiligten Kopier- und Versandaufwand spart. Anzeigen der Pachtverträge in Papierform sind weiterhin möglich (nur eine Ausfertigung der Pachtvertrags beifügen). Aber auch hier entfällt im Falle einer Nicht-Beanstandung jegliche Mitteilung der unteren Landwirtschaftsbehörde.

Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiter der Informations- und Servicestelle Plauen

Michael Eckl

Besucheradresse:
Europaratstraße 7
08523 Plauen

Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03741 1031-01

Telefax: 03741 1031-40

E-Mail: plauen.lfulg­@smekul.sachsen.de

Fachschule für Landwirtschaft Plauen

Schulleiter
Dr. Thomas Luther

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