Informations- und Servicestelle Plauen mit Fachschule für Landwirtschaft
Aktuelles
Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Ideen ein und unterstützen Sie uns bei der Entwicklung praxisnaher und wirksamer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat am 31. März 2026 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Pilotprojekte im Rahmen der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMUL verfügbar. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Die geplante Trasse der SuedOstLink/ Bauabschnitt B verläuft auf zirka 25 km durch die Gemeinden Rosenbach und Weischlitz des Vogtlandkreises. Am 19.12.2024 hat der Netzbetreiber 50Hertz den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt B durch Thüringen und Sachsen erhalten: https://www.50hertz.com/Netz/Netzausbau/ProjekteanLand/SuedOstLink/AbschnittB
Der abschnittsweise Baubeginn sowie Baufortschritt wird durch den Bauträger schriftlich den Bewirtschaftern mitgeteilt (etwa 8 Wochen im Voraus) und das Vorgehen in enger Kommunikation abgestimmt. Die Trassenführung, Lage und Umfang des gesamten Arbeitsstreifens steht Ihnen unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung.
Agrarförderung
- Antragstellung 2026 (*.pdf, 3,7 MB) Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen (GLÖZ und GAB) bei der Konditionalität
- Soziale Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen
- Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
- Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
- Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)
- Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
- Newsletter 1/2026 (*.pdf, 35,65 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.02.2026)
- Newsletter 5/2025 (*.pdf, 0,31 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (31.07.2025)
- Newsletter 4/2025 (*.pdf, 1,37 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (24.04.2025)
- Newsletter 3/2025 (*.pdf, 42,87 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.03.2025)
- Newsletter 2/2025 (*.pdf, 0,37 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (30.01.2025)
- Newsletter 1/2025 (*.pdf, 0,18 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (09.01.2025)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8
Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.
Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.
Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:
Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.
Naturschutz
Information nach § 37 Abs. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSchG) zur Durchführung von Erhebungen 2026 des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in FFH-Gebieten.
Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013, hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 92/43/EWG zu erfassen und aufzuarbeiten. Bedienstete der Sachgebiete Naturschutz der Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) des LfULG führen im Jahr 2026 in Sachsen Erhebungen naturschutzfachlicher Daten in ausgewählten FFH-Gebieten durch, welche das reguläre Monitoring von FFH-Lebensraumtypen ergänzen.
Die im Jahr 2026 zur Bearbeitung vorgesehenen FFH-Gebiete im Vogtlandkreis sind auf der nachstehenden Karte aufgeführt.
Die Bediensteten der Naturschutz- und Fachbehörden sind nach § 37 Abs. 2 SächsNatSchG befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit (6–22 Uhr) Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.
Zudem sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Mitarbeiter des LfULG sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ansprechperson:
Steffen Thoß
Telefon: 0375 5665-24
E-Mail: steffen.thoss@lfulg.sachsen.de
In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.
Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.
Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.
Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Die Anzeige von Landpachtverträgen erfolgt ab September 2023 vorzugsweise digital über das Portal Amt24 des Freistaates Sachsen.
Im Portal den zutreffenden Ort sowie im Suche-Feld »Landpacht« eingeben und schon kann nach einmaliger, kostenloser Registrierung der Pachtvertrag hochgeladen und damit angezeigt werden. Nach erfolgreicher Anzeige befindet sich im Postfach des jeweiligen Nutzers von Amt24 umgehend die Mitteilung, dass der entsprechende Pachtvertrag korrekt übermittelt wurde. Der so angezeigte Landpachtvertrag bzw. die so angezeigte Vertragsänderung zu einem Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, sofern innerhalb von einem Monat ab Anzeige keine Beanstandung zugestellt wird. Für den Fall der Nicht-Beanstandung entfällt somit jede weitere Mitteilung.
Die untere Landwirtschaftsbehörde würde sich über die rege Nutzung des neuen Zugangsweges freuen, der allen Beteiligten Kopier- und Versandaufwand spart. Anzeigen der Pachtverträge in Papierform sind weiterhin möglich (nur eine Ausfertigung der Pachtvertrags beifügen). Aber auch hier entfällt im Falle einer Nicht-Beanstandung jegliche Mitteilung der unteren Landwirtschaftsbehörde.
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Vogtlandkreis Internetauftritt des Vogtlandkreises
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet landeseigene Landwirtschaftsflächen.
Für Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe und Baumschulen wird eine sachsenweite Fachberatung angeboten. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.
Ansprechpartnerin für Obst- und Hopfenbau und Baumschulen
Kerstin Kiffer
Telefon: 035242 63135 - 45
E-Mail: Kerstin.Kiffer@lfulg.sachsen.de
Ansprechpartner für Gemüse- und Zierpflanzenbau
Christian Sievers
Telefon: 035242 63135 – 44
E-Mail: Christian.Sievers@lfulg.sachsen.de
LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Nossen
Waldheimer Straße 230
01683 Nossen
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter der Informations- und Servicestelle Plauen
Michael Eckl
Besucheradresse:Europaratstraße 7
08523 Plauen
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03741 1031-01
Telefax: 03741 1031-40
E-Mail: plauen@lfulg.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Behördenzentrum.
Zuständigkeitsbereich
Die Informations- und Servicestelle Plauen mit Fachschule für Landwirtschaft ist zuständig für den Vogtlandkreis.
Organigramm Referat 37
- Organigramm (*.pdf, 53,14 KB) Stand: 01.01.2026