Informations- und Servicestelle Großenhain
Aktuelles
An den Feldtagen präsentiert das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie seine pflanzenbaulichen Versuche zu den wichtigsten ackerbaulichen Kulturarten in den Versuchsstationen und Prüffeldern sowie im Lehr- und Versuchsgut.
Einladungen können auch an Berufsschulen ausgesprochen werden. Dabei wird jedoch um eine vorherige Anmeldung gebeten, damit die benötigte Anzahl an Feldführern entsprechend geplant werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, separate Versuchsfeldführungen zu einzelnen Themen anzubieten. Diese können nach individueller Absprache mit den Stationsleitern oder den jeweiligen Fachreferenten organisiert werden.
Feldtag Baruth 2026
Termin: 21.05.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Prüffeld Baruth in 02694 Malschwitz OT Dubrauke
Ansprechperson: Pierre Seibold (Stationsleiter), Telefon: 035939 978010
Schwerpunkte: Sorten-, Pflanzenschutz- und Düngungsversuche zu Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen und weitere ausgewählte Versuche
Feldtag Pommritz 2026
Termin: 02.06.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Versuchsstation Pommritz, Pommritz Nr. 23c, 02627 Hochkirch OT Pommritz
Ansprechperson: Pierre Seibold (Stationsleiter), Telefon: 035939 978010
Schwerpunkte: Sorten-, Pflanzenschutz- und Düngungsversuche zu Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen und weitere ausgewählte Versuche
Flurfahrt für Jedermann
Termin: 03.06. und 04.06.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: Lehr- und Versuchsgut, Am Park 3, 04886 Köllitsch
Ansprechperson: Nico Wolf (Bereichsleiter Feldbau), Telefon: 034222 46-2640
Schwerpunkte: Präsentation der Feldkulturen, aktuelle Versuche und Demonstrationen, Erläuterung zum Ökolandbau und zur mechanischen Unkrautregulierung, Umsetzung »Betriebsplan Natur«
Die KALLE-App ist in den App-Stores verfügbar.
Weiterführende Informationen zu KALLE finden Sie unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/kalle-app.html. Diese Seite wird in nächster Zeit noch ergänzt und enthält jeweils die aktuellen Informationen und Hilfestellungen zu KALLE in Form des FAQ.
Flächen und Prüfaufträge sind erst sichtbar nach erfolgreicher Beantragung und Übernahme. Wenn Sie sich vorab mit der App vertraut machen möchten, nutzen Sie gern den »Schulungsbetrieb«. Dieser enthält bereits Dummy-Daten sodass alle Funktionalitäten von KALLE prüfbar sind.
In 2026 werden Prüfaufträge für folgende Sachverhalte mittels KALLE übermittelt:
- Nachweis angebaute Kultur
- Nachweis landwirtschaftliche Tätigkeit/ Mindesttätigkeit
Feldtag »Vorgezogenes Saatbett«
Termin: 19.05.2026 09:30 Uhr
Ort: Waldenburg, OT Franken, Dorfstraße, 08396 Waldenburg
Sorgen mit resistentem Weidelgras auf Ackerflächen?
Der Fremdbesatz mit Weidelgräsern in Ackerbaukulturen ist mit Herbiziden nur noch begrenzt bekämpfbar. Deshalb werden im Großparzellenversuch auf einer Praxisfläche alternative Konzepte geprüft.
Die ackerbauliche Maßnahme »Vorgezogenes Saatbett« kann helfen, doch welche Technik ist vorteilhaft?
Nicht nur die methodische, auch die technische Umsetzung des Verfahrens »Vorgezogenes Saatbett« entscheidet über den Erfolg. Auf dem Versuchsfeld wurden unterschiedliche Maschinen und Geräte eingesetzt und verglichen. Landtechnik, die vom Anlegen des »Vorgezogenes Saatbetts« bis zur Getreideaussaat zum Einsatz kam, wird von Landmaschinenherstellern, -händlern und Dienstleistern zum Feldtag präsentiert.
Die Druckversionen der spartenspezifischen Pflanzenschutzbroschüren können gegen eine Schutzgebühr von 12,50 Euro käuflich erworben werden.
Mit der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick« würdigt der Freistaat Landwirte mit Vorbildwirkung
Beispiele für eine moderne artgerechte und ökologisch nachhaltige Tierhaltung finden sich auf Sachsens Höfen bereits viele: Luftkühlung über eine Berieselungsanlage etwa, wohltuendes Lichtregime im Stall, der Einsatz von Einstreu- und Fütterungsrobotern oder die Energiegewinnung aus einer Biogasanlage, die ausschließlich die Gülle aus der Milchproduktion vergärt. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) würdigt in diesem Jahr Unternehmen, die ein besonders zukunftsfähiges Agrarkonzept vorleben. Im Rahmen der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick – Für Tiere. Für Morgen. Für Sachsen.« werden Betriebe ausgezeichnet, die ökologische Verantwortung, Tierwohl und ökonomische Stabilität miteinander vereinen.
Ansprechperson:
Ramona Klee
Telefon: 034222 462112
E-Mail: Ramona.Klee@lfulg.sachsen.de
Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Ideen ein und unterstützen Sie uns bei der Entwicklung praxisnaher und wirksamer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat am 31. März 2026 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Pilotprojekte im Rahmen der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMUL verfügbar. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Agrarförderung
- Antragstellung 2026 (*.pdf, 3,7 MB) Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen (GLÖZ und GAB) bei der Konditionalität
- Soziale Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen
Abtretungen und Pfändungen ab 2023
Anpassungen an den Rechtsrahmen der neuen Förderperiode
Beihilfen aus dem Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten und/oder verpfändet werden. Abtretungen und Pfändungen müssen dabei in einer Abtretungsvereinbarung so bestimmt sein, dass sie sich auf konkrete, rechtlich definierte Beihilfen beziehen.
Mit dem Antragsjahr 2023 beginnt eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und der rechtliche Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung ändert sich grundlegend. Aus diesem Grund müssen bestehende Abtretungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten angepasst werden.
Abtretungen und Pfändungen, die sich auf die bis 2022 geltenden Regelungen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung beziehen, können ab dem Antragsjahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2023 gibt es bei den Direktzahlungen (DIZ) keine einzelnen Abtretungsvereinbarungen für ausgewählte Prämienarten mehr, sondern nur noch für DIZ als Ganzes. Sollen aber nur Teilbeträge abgetreten/gepfändet werden, dann können diese erfasst werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise aus dem Informationsblatt des SMEKUL. Ein Musterformular für eine solche Abtretungsvereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der ab 2023 möglichen Fördervorhaben
https://lsnq.de/auk2023
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
Fachrecht
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.
Naturschutz
In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.
Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.
Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.
Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Aktuelle Informationen, Formulare, Merkblätter und Kontaktinformationen zum Regionalen Stützungsprogramm Wein finden Sie unter dem folgenden Link.
Für Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe und Baumschulen wird eine sachsenweite Fachberatung angeboten. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.
Ansprechpartnerin für Obst- und Hopfenbau und Baumschulen
Kerstin Kiffer
Telefon: 035242 63135 - 45
E-Mail: Kerstin.Kiffer@lfulg.sachsen.de
Ansprechpartner für Gemüse- und Zierpflanzenbau
Christian Sievers
Telefon: 035242 63135 – 44
E-Mail: Christian.Sievers@lfulg.sachsen.de
LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Nossen
Waldheimer Straße 230
01683 Nossen
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin der Informations- und Servicestelle Großenhain
Eva Schölzel
Besucheradresse:Remonteplatz 2
01558 Großenhain
Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03522 311-30
Telefax: 0351 45126100-32
E-Mail: grossenhain@lfulg.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen ist ein Parkplatz vorhanden.
Zuständigkeitsbereich
Die Informations- und Servicestelle Großenhain ist zuständig für den Landkreis Meißen und die kreisfreie Stadt Dresden.
Organigramm Referat 35
- Organigramm (*.pdf, 53,71 KB) Stand: 04.05.2026