Informations- und Servicestelle Zwönitz
Aktuelles
Stand: 24. Juni 2025
Im Zuge der Weiterentwicklung digitaler Unterstützungsangebote für landwirtschaftliche Betriebe sollte im Juli 2025 die neue Antragsteller-App »KALLE« bereitgestellt werden. Im Infodienst 3/2025 wurde diesbezüglich informiert.
Aufgrund bestehender technischer Schwierigkeiten kann die KALLE-App in der Saison 2025 leider nicht eingeführt werden. Eine Nutzung der App für den Nachweis der angebauten Kulturart, in Verbindung mit den Ergebnissen des Flächenmonitorings, wäre bei Bereitstellung der App erst nach der Ernte wichtiger Kulturen in vielen Fällen nicht mehr sinnvoll.
Für Betriebe, die einen Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung gestellt haben, bedeutet dies konkret Folgendes: Informationen zu den Ergebnissen des Flächenmonitorings werden, wie in 2024, in DIANAweb sowie zusätzlich geodatenbasiert im Informationsportal InVeKoS Online-GIS angezeigt.
Kulturartenerkennung (NC)
Wurde die beantragte Kultur im Flächenmonitoring bestätigt – grüner Fall, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Konnte die beantragte Kultur im Rahmen des Flächenmonitorings nicht bestätigt werden – roter Fall, so kann es hierfür verschiedene Ursachen geben. Als generelle Vorgabe gilt, wie in 2024, dass diese Flächen von Amts wegen vor Ort besichtigt werden, um die konkrete Kultur zu bestimmen. In Einzelfällen kann es hilfreich sein, insbesondere für frühe Kulturen, wenn vor der Ernte durch den Betrieb ein georeferenziertes Nachweisfoto der Kultur aufgenommen wurde. Dies ist aber nicht verpflichtend.
Nicht zu allen Schlägen liegt bereits mit der ersten Datenlieferung ein eindeutiges Ergebnis (grün oder rot) aus dem Flächenmonitoring vor. In diesen ausstehenden Fällen erfolgt eine weitere Prüfung durch Satellitenbildauswertung, erforderlichenfalls aber auch durch schnelle Feldbegehungen des Dienstleisters. Bis zu einem eindeutigen Ergebnis wird in diesen Fällen keine Kultur angezeigt. Auch hier ist die Aufnahme eines georeferenzierten Fotos vor einer Ernte hilfreich, aber nicht verpflichtend.
Landwirtschaftliche Tätigkeit (LT)/ Mindesttätigkeit (LMT)
Im Rahmen des Flächenmonitorings wird für alle Grünland- und Ackerfutterflächen die Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (LT) und für alle Bracheflächen die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit (LMT) geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden ab August 2025 in DIANAweb und InVeKoS Online-GIS angezeigt. Eine Ausweisung des Ergebnisses in der KALLE-App war mit eingeplant, die Erzeugung eines Prüfauftrags diesbezüglich aber erst für das Antragsjahr 2026 vorgesehen. Wie in 2024 gilt daher, dass die Durchführung der LT/LMT von Amts wegen durch die FBZ/ISS geprüft wird, soweit im Rahmen des Flächenmonitorings kein Ergebnis vorliegt.
Agrarförderung
- Antragstellung 2025 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen (GLÖZ und GAB) bei der Konditionalität
- Soziale Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen
- Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
- Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
- Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)
- Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
- Newsletter 4/2025 (*.pdf, 1,37 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (24.04.2025)
- Newsletter 3/2025 (*.pdf, 42,87 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.03.2025)
- Newsletter 2/2025 (*.pdf, 0,37 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (30.01.2025)
- Newsletter 1/2025 (*.pdf, 0,18 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (09.01.2025)
- Newsletter 8/2024 (*.pdf, 0,28 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (19.11.2024)
- Newsletter 7/2024 (*.pdf, 0,86 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (02.09.2024)
- Newsletter 6/2024 (*.pdf, 0,31 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.07.2024)
- Newsletter 5/2024 (*.pdf, 0,29 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (06.05.2024)
- Newsletter 4/2024 (*.pdf, 0,16 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.04.2024)
- Newsletter 3/2024 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (29.02.2024)
- Newsletter 2/2024 (*.pdf, 0,26 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2024)
- Newsletter 1/2024 (*.pdf, 0,21 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (15.01.2024)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8
Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.
Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.
Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:
Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.
Naturschutz
In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.
Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.
Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin der Informations- und Servicestelle Zwönitz
Simone Reichelt
Besucheradresse:Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037754 702-0
Telefax: 037754 702-24
E-Mail: zwoenitz@lfulg.sachsen.de
- Buslinien 184, 194, 211, 342, 361, 363, 377, 413, 419 Haltestellen Bahnhof, Bahnhofstraße
- Organigramm (*.pdf, 0,28 MB) Stand: 01.07.2025