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Informations- und Servicestelle Zwönitz

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Aktuelles

Agrarförderung

Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung

GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.

GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
  • Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.

Weitere Informationen:

Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV

Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)

Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt

Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.

Fachrecht

Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8

Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.

Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.

Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:

Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.

Naturschutz

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt führt Kurse mit praktischen Übungen in der Streuobstwiesenpflege, einschließlich Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen an. Das Zertifikat ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für die Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen.

Der Sachkundekurs dauert jeweils 6 Tage und wird im Jahr 2023 zu folgenden Terminen angeboten:

  • 23.–28.10.2023
  • 06.–10.11.2023
  • 13.–18.11.2023

Veranstaltungsort ist der Riedelhof, Zur Waldschänke 2, 08258 Markneukirchen OT Eubabrunn.

Die Teilnahme ist an allen Tagen erforderlich. Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundekurses erfolgt eine Zertifizierung für zwei Jahre. Eine unbefristete Zertifizierung ist möglich nach der Teilnahme weiterer ergänzender Schulungsbausteine ab 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro. Darin enthalten sind Kursunterlagen und Getränke.

Ansprechpartner:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Katrin Weiner
Telefon: 0351 81416-609
E-Mail: katrin.weiner@lanu.sachsen.de

Eine Anmeldung erfolgt über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin der Informations- und Servicestelle Zwönitz

Simone Reichelt

Besucheradresse:
Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz

Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 und 13–17 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 037754 702-0

Telefax: 037754 702-24

E-Mail: zwoenitz.lfulg@smekul.sachsen.de

Standort

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