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Agrarförderung

Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt

Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.

Fachrecht

Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8

Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.

Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.

Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:

Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.

Naturschutz

Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin der Informations- und Servicestelle Zwönitz

Simone Reichelt

Besucheradresse:
Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz

Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Telefon: 037754 702-0

Telefax: 037754 702-24

E-Mail: zwoenitz.lfulg@smekul.sachsen.de

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