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Informations- und Servicestelle Zwönitz

Dienstgebäude in Zwönitz
Dienstgebäude in Zwönitz  © LfULG

Aktuelles

Information zur Änderung des BJagdG - Aufnahme Wolf

Am 2. April 2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Der Wolf ist damit als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden; zudem wurden umfangreiche Spezialregelungen zur Jagd auf den Wolf geschaffen. Damit überträgt der Bundesgesetzgeber den Jagdausübungsberechtigten eine große Verantwortung.

Es folgen die wichtigsten Rechtsänderungen und unmittelbare Konsequenzen in Bezug auf die Weidetierhaltung.

Grundlage des Gesetzes ist die Änderung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von »streng geschützt« (Anhang IV) auf »geschützt« (Anhang V). Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines Bestandsmanagements an Stelle der bisherigen Regelung zu Einzeltieren. Der Freistaat Sachsen liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region, für die 2025 ein günstiger Erhaltungszustand durch Deutschland an die EU gemeldet worden ist.

Jagd auf den Wolf im Rahmen eines revierübergreifenden Managementplans

Nach § 22d Abs. 2 des BJagdG kann die Jagd auf Wölfe zukünftig im Rahmen eines revierübergreifenden Managementplans in einer Jagdzeit zwischen 1. Juli und 31. Oktober zugelassen werden. Die Erarbeitung dieses Managementplans erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft unter Federführung der obersten Jagbehörde. Dabei sollen verschiedene Fachverbände einbezogen werden, gerade auch für den Bereich der Weidetierhaltung. Da insbesondere für die notwendige bundesweite Abstimmung der Pläne und Eckdaten ein länderübergreifender Austausch erforderlich ist, wird die Erstellung des Managementplans noch etwas Zeit benötigen. Über die Fertigstellung und die Inhalte des Managementplans wird unmittelbar informiert.

Jagd auf einen Wolf nach Rissereignis

Durch die Änderungen im BJagdG ist die Jagd auf einen Wolf nach einem Rissereignis unter den Voraussetzungen des § 22d Absatz 3 Satz 2 bis 5 BJagdG möglich. Dazu muss an einem nicht wildlebenden Tier trotz zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen ein Schaden eingetreten sein, der von einem Wolf verursacht worden sein muss. Diese Rissbegutachtungen werden in Sachsen weiterhin durch die Fachstelle Wolf des LfULG erfolgen. Bitte melden Sie deshalb vermutete Rissschäden weiterhin über die kostenlose Schadenshotline der Fachstelle Wolf.

Telefon: 0800 555 0 666

Die Fachstelle Wolf übermittelt behördenintern die Daten an die zuständige untere Jagdbehörde. Die Jagdbehörde stellt danach immer zuerst im pflichtgemäßen Ermessen fest, in welchen konkreten Jagdbezirken im Umkreis des Rissereignisses die Jagd auf einen Wolf zur Verbesserung des Herdenschutzes erfolgen soll und informiert die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten direkt. Gleichzeitig soll gegenüber dem geschädigten Tierhalter die Information ergehen, dass die Jagd auf einen Wolf eröffnet ist. Die Jagd nach einem Rissereignis ist unabhängig von der gesetzlichen Jagdzeit auf den Wolf möglich. Der gesetzliche Elterntierschutz ist dabei aber einzuhalten. In den Setzzeiten dürfen bis zum Selbstständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere gemäß § 22 Absatz 4 Satz 1 BJagdG nicht bejagt werden. Für das Überleben der Wolfswelpen sind danach im Zeitraum vom 1. April bis mindestens zum 31. August eines jeden Jahres regelmäßig beide Elterntiere für die Aufzucht erforderlich. Die Jagd endet spätestens sechs Wochen nach dem festgestellten Schaden. Sollte vorher ein Wolf erlegt worden sein, endet die Jagd vorzeitig.

Schadensausgleich

Schadensausgleich wird weiterhin unverändert auf Grundlage von § 40 Abs. 6 SächsNatSchG und VwV Größere Raubtiere durch die Landesdirektion Sachsen gewährt.

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgt bis auf Weiteres unverändert auf Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023).

An den Feldtagen präsentiert das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie seine pflanzenbaulichen Versuche zu den wichtigsten ackerbaulichen Kulturarten in den Versuchsstationen und Prüffeldern sowie im Lehr- und Versuchsgut.

Einladungen können auch an Berufsschulen ausgesprochen werden. Dabei wird jedoch um eine vorherige Anmeldung gebeten, damit die benötigte Anzahl an Feldführern entsprechend geplant werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, separate Versuchsfeldführungen zu einzelnen Themen anzubieten. Diese können nach individueller Absprache mit den Stationsleitern oder den jeweiligen Fachreferenten organisiert werden.

Lage der Versuchsstationen und Prüffelder Sachsens
© LfULG

Feldtag Baruth 2026

Termin: 21.05.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Prüffeld Baruth in 02694 Malschwitz OT Dubrauke
Ansprechperson: Pierre Seibold (Stationsleiter), Telefon: 035939 978010

Feldtag Pommritz 2026

Termin: 02.06.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Versuchsstation Pommritz, Pommritz Nr. 23c, 02627 Hochkirch OT Pommritz
Ansprechperson: Pierre Seibold (Stationsleiter), Telefon: 035939 978010

Flurfahrt für Jedermann

Termin: 03.06. und 04.06.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: Lehr- und Versuchsgut, Am Park 3, 04886 Köllitsch
Ansprechperson: Nico Wolf (Bereichsleiter Feldbau), Telefon: 034222 46-2640

Schwerpunkte: Präsentation der Feldkulturen, aktuelle Versuche und Demonstrationen, Erläuterung zum Ökolandbau und zur mechanischen Unkrautregulierung, Umsetzung »Betriebsplan Natur«

Feldtag Sommergetreide und Körnerleguminosen Nossen

Termin: 11.06.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Versuchsstation Nossen, Waldheimer Str. 219, 01683 Nossen
Ansprechperson: Bodo Hanns (Stationsleiter), Telefon: 035242 631-7702

Feldtag Wintergetreide Nossen

Termin: 23.06.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Versuchsstation Nossen, Waldheimer Str. 219, 01683 Nossen
Ansprechperson: Bodo Hanns (Stationsleiter), Telefon: 035242 631-7702

Feldtag Ökolandbau

Termin: 24.06.2026, 09:00 - 14:00 Uhr
Ort: Versuchsstation Nossen, Waldheimer Str. 219, 01683 Nossen
Ansprechperson: Dr. Lena Weik, Telefon: 035242 631-7953

Die KALLE-App ist in den App-Stores verfügbar.

Weiterführende Informationen zu KALLE finden Sie unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/kalle-app.html. Diese Seite wird in nächster Zeit noch ergänzt und enthält jeweils die aktuellen Informationen und Hilfestellungen zu KALLE in Form des FAQ.

Flächen und Prüfaufträge sind erst sichtbar nach erfolgreicher Beantragung und Übernahme. Wenn Sie sich vorab mit der App vertraut machen möchten, nutzen Sie gern den »Schulungsbetrieb«. Dieser enthält bereits Dummy-Daten sodass alle Funktionalitäten von KALLE prüfbar sind.

In 2026 werden Prüfaufträge für folgende Sachverhalte mittels KALLE übermittelt:

  • Nachweis angebaute Kultur
  • Nachweis landwirtschaftliche Tätigkeit/ Mindesttätigkeit

Feldtag »Vorgezogenes Saatbett«

Termin: 19.05.2026 09:30 Uhr
Ort: Waldenburg, OT Franken, Dorfstraße, 08396 Waldenburg

Sorgen mit resistentem Weidelgras auf Ackerflächen?

Der Fremdbesatz mit Weidelgräsern in Ackerbaukulturen ist mit Herbiziden nur noch begrenzt bekämpfbar. Deshalb werden im Großparzellenversuch auf einer Praxisfläche alternative Konzepte geprüft.

Die ackerbauliche Maßnahme »Vorgezogenes Saatbett« kann helfen, doch welche Technik ist vorteilhaft?

Nicht nur die methodische, auch die technische Umsetzung des Verfahrens »Vorgezogenes Saatbett« entscheidet über den Erfolg. Auf dem Versuchsfeld wurden unterschiedliche Maschinen und Geräte eingesetzt und verglichen. Landtechnik, die vom Anlegen des »Vorgezogenes Saatbetts« bis zur Getreideaussaat zum Einsatz kam, wird von Landmaschinenherstellern, -händlern und Dienstleistern zum Feldtag präsentiert.

Die Druckversionen der spartenspezifischen Pflanzenschutzbroschüren können gegen eine Schutzgebühr von 12,50 Euro käuflich erworben werden.

Mit der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick« würdigt der Freistaat Landwirte mit Vorbildwirkung

Beispiele für eine moderne artgerechte und ökologisch nachhaltige Tierhaltung finden sich auf Sachsens Höfen bereits viele: Luftkühlung über eine Berieselungsanlage etwa, wohltuendes Lichtregime im Stall, der Einsatz von Einstreu- und Fütterungsrobotern oder die Energiegewinnung aus einer Biogasanlage, die ausschließlich die Gülle aus der Milchproduktion vergärt. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) würdigt in diesem Jahr Unternehmen, die ein besonders zukunftsfähiges Agrarkonzept vorleben. Im Rahmen der Initiative »Landwirtschaft mit Weitblick – Für Tiere. Für Morgen. Für Sachsen.« werden Betriebe ausgezeichnet, die ökologische Verantwortung, Tierwohl und ökonomische Stabilität miteinander vereinen.

Ansprechperson:
Ramona Klee
Telefon: 034222 462112
E-Mail: Ramona.Klee@lfulg.sachsen.de

Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Ideen ein und unterstützen Sie uns bei der Entwicklung praxisnaher und wirksamer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat am 31. März 2026 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Pilotprojekte im Rahmen der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMUL verfügbar. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Agrarförderung

Die Kulissen:

  • Förderkulisse Ackerland
  • Förderkulisse Grünland
  • Förderkulisse Teiche
  • Kulisse nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung §4

stehen ab sofort auf dem Datenportal LUIS unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt

Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.

Fachrecht

Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8

Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.

Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.

Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:

Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.

Naturschutz

Information nach § 37 Abs. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSchG) zur Durchführung von Erhebungen 2026 des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in FFH-Gebieten.

Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013, hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 92/43/EWG zu erfassen und aufzuarbeiten. Bedienstete der Sachgebiete Naturschutz der Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) des LfULG führen im Jahr 2026 in Sachsen Erhebungen naturschutzfachlicher Daten in ausgewählten FFH-Gebieten durch, welche das reguläre Monitoring von FFH-Lebensraumtypen ergänzen.

Die im Jahr 2026 zur Bearbeitung vorgesehenen FFH-Gebiete in den Landkreisen Mittelsachsen, Erzgebirgskreis, Zwickau und Chemnitz sind auf der nachstehenden Karte aufgeführt.

Die Bediensteten der Naturschutz- und Fachbehörden sind nach § 37 Abs. 2 SächsNatSchG befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit (6–22 Uhr) Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.

Zudem sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Mitarbeiter des LfULG sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ansprechpersonen:
Steffen Thoß
Telefon: 0375 5665-24
E-Mail: steffen.thoss@lfulg.sachsen.de

Maria Bauditz
Telefon: 0375 5665-21
E-Mail: maria.bauditz@lfulg.sachsen.de

In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.

Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.

Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.

Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Für Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe und Baumschulen wird eine sachsenweite Fachberatung angeboten. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.

Ansprechpartnerin für Obst- und Hopfenbau und Baumschulen
Kerstin Kiffer
Telefon: 035242 63135 - 45
E-Mail: Kerstin.Kiffer@lfulg.sachsen.de

Ansprechpartner für Gemüse- und Zierpflanzenbau
Christian Sievers
Telefon: 035242 63135 – 44
E-Mail: Christian.Sievers@lfulg.sachsen.de

LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Nossen
Waldheimer Straße 230
01683 Nossen

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin der Informations- und Servicestelle Zwönitz

Simone Reichelt

Besucheradresse:
Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz

Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Telefon: 037754 702-0

Telefax: 037754 702-24

E-Mail: zwoenitz@lfulg.sachsen.de

Zuständigkeitsbereich

Die Informations- und Servicestelle Zwönitz ist zuständig für den Erzgebirgskreis.

Organigramm Referat 37

Standort

Besucheradresse:
Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz

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