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Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz

Das Bild zeugt das Dienstgebäude in Kamenz.

Stellenangebote

Aktuelles

Hinweise zu regionalen Fachinformationsveranstaltungen

Hinweise für Tierhalter zur Förderung im Antragsjahr 2024 im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BTV-3)

2024 sind in Sachsen nach langer Pause wieder Fälle von BTV-3 aufgetreten. Tierverluste durch BTV-3-Infektionen können dazu führen, dass Tierhalter bestehende Verpflichtungen bei der gekoppelten Einkommensstützung (ZSZ, ZMK), der Öko-Regelung 4 (ÖR4), den AUK-Maßnahmen GL 4a und GL 4b sowie den Förderrichtlinien SZH/2021 und TZ/2023 nicht mehr einhalten können.

Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke« (WIN/2023)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 28. August 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 01. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Agrarförderung

Informationsblatt für AZL-Antragstellende bei Kontrollen der Konditionalität

Informationen für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

Muster Abtretungsvereinbarung ab 2023

Informationsblatt für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

18.10.2022: Förderkulissen für die FRL AUK/2023 und FRL TWN/2023

Die Förderkulissen Ackerland, Grünland und Teiche sind im Online-GIS für die neue Förderperiode einsehbar.

InVeKoS Online GIS

26.09.2022: Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
https://lsnq.de/auk2023

Unter der Rubrik Maßnahmen auf Ackerland bzw. Maßnahmen auf Grünland sind die Steckbriefe der ab 2023 möglichen Fördervorhaben veröffentlicht.

Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023

Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023

Fachrecht

Im Landkreis Bautzen hat sich in den Jahren 2023 und 2024 das Frühlingskreuzkraut (Senecio vernalis) massiv verbreitet und wird zum ernsthaften Problem. Grund sind die toxischen Inhaltsstoffe dieses Neophyten, die ihn besonders auf Wiesen und Weiden zum Risiko für Nutztiere machen. Auch für Menschen kann die Aufnahme von in Kreuzkräutern enthaltenen Giften gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können Kräutertees aber auch Honig sein. Es besteht daher die Gefahr, dass Imkereien betroffener Regionen ihre Honigernte nicht verwerten können.

Besonders auf Brachen, Stilllegungsflächen und an Straßenrändern hat sich die Pflanze massiv etabliert. Die Tendenz scheint von Jahr zu Jahr steigend.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Abgemähte oder herausgerissene Pflanzen sollten möglichst nicht auf der Fläche bleiben, um das Aussamen zu vermeiden. Für die Entsorgung sind nach Möglichkeit Müllverbrennungsanlagen bzw. die Restmülltonnen zu nutzen. Zu beachten ist, dass es zeitnah zum Wiederaufwuchs kommen kann. Bitte behalten Sie alljährlich die relevanten Flächen im Auge und bitte handeln Sie rechtzeitig.

Beachten Sie, dass Sie vor der Bearbeitung von GLÖZ 8 Flächen sowie von Flächen, die sich in einer mehrjährigen Verpflichtung nach der RL AUK/ 2023 befinden, am FBZ Kamenz entsprechende Ausnahmeanträge stellen müssen.

Unser Amt bietet regelmäßige BESyD-Schulungen in Kamenz an. Vereinbaren Sie dafür Ihren Termin telefonisch und bleiben Sie auf dem neusten Stand.

 

Kontakt

LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz

Sebastian Wowtscherk

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz

Telefon: 03578 3374-25

Informationen zum Thema LagerKa

LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz

Simone Beukelmann

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz

Telefon: 03578 3374-24

Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.

Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.

Weitere Informationen:

Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022

Hinweisblatt »Besondere Anforderungen ab 30.11.2022 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser (Nitrat-Gebiete)«

Kartenübersicht und betroffene Feldblöcke im InVeKos Online GIS unter den Fachkulissen Nitrat-Gebietskulisse und Nitrat-FB Zuordnung
InVeKos Online GIS

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Naturschutz

Mit dem Betriebsplan Natur entsteht ein partnerschaftlicher Dialog zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich zur Teilnahme bewerben. Das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Betriebsplan Natur findet vom Juli bis 30. September 2024 statt.

Das Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.

Im Juli 2023 ist die aktuelle Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Antragstellung für einige Fördergegenstände eröffnet. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Ab Mitte Januar setzen die Wanderungen der Amphibien (Frösche, Kröten, Unken und Molche) zu ihren Laichgewässern ein. Dabei queren sie auch Ackerflächen. Die Tiere sind sehr empfindlich gegenüber Pflanzenschutzmitteln und Dünger – schnell kommt es zu verätzter Haut. Landwirte können Amphibien schützen, wenn Sie bei der Frühjahrsbestellung bestimmte Dinge berücksichtigen.

Die jährliche Wanderung der Amphibien findet je nach Witterungsverlauf von Januar bis März/April statt. Die Tiere wandern bei Temperaturen über 5 °C und eher feuchter Witterung zumeist in drei Wanderwellen, was etwa drei Tagen oder Nächten entspricht. Besondere Schwerpunkte sind die Auenbereiche und das Umfeld von Teichen, da Amphibien dort zu ihren Laichgewässern wandern.

Wie können Landwirte Amphibien schützen?

  • Flächen zwischen Laichgewässern und Sommer- oder Landlebensräumen exten­sivieren, begrünen oder stilllegen; es helfen schon 25 – 50 m Pufferstreifen um die Gewässer; dazu können z. B. die freiwillige Aufstockung der Stilllegung / nichtproduktiven Flächen auf Ackerland (ÖR 1a) genutzt werden.
  • Flächenförderung nach FRL AUK/2023, Maßnahme AL 5b – Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland ist möglich bei Betrieben, die dieses Vorhaben bereits durchführen bzw. im 4. Quartal 2024 einen Teilnahmeantrag (TnA) dazu gestellt haben sowie voraussichtlich zum TnA 2025.
  • Rückzugsräume wie Hecken, Gehölzreihen und Feldgehölze anlegen; Totholz oder Steinhaufen belassen; die Anlage von Rückzugsräumen kann nach Richtlinie »Natürliches Erbe« (RL NE/2023) gefördert werden.
    https://www.lsnq.de/ne2023.
  • Arbeitsgänge möglichst vor oder nach der Wanderwelle durchführen (unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen zu Düngung und Pflanzenschutz)
  • Dünger einarbeiten

Kontakt
Sachgebiet Naturschutz Kamenz
Iris John
Telefon: 03578 3374-81
E-Mail: iris.john@smekul.sachsen.de

Noch ist etwas Zeit. Aber ab März ist der Kiebitz lokal wieder in größeren Trupps auf dem Durchzug zu beobachten. Ab April halten sich dann die Vögel einzeln oder in kleineren Gruppen längere Zeit auf den Äckern und Wiesen auf, um geeignete Brutplätze zu finden. Damit auch in diesem Jahr wieder junge Kiebitze erfolgreich aufgezogen werden können, sollten Sie solche Flächen im Auge behalten. Insbesondere Nassstellen, Senken, Erwartungsflächen für Sommerungen oder Stoppelflächen werden bevorzugt. Wichtig ist für die Kiebitze eine freie Sicht nach allen Seiten! Feldarbeiten sollten in dieser Zeit besonders aufmerksam durchgeführt werden. Vor dem Fahrzeug auffliegende Kiebitze können ein Hinweis auf ein Gelege sein. Schauen Sie nach und umfahren Sie das Gelege. Die Brutzeit dieser Vogelart reicht bis Anfang Mai, die anschließende Zeit der Jungenaufzucht geht bis in den Juni.

Wenn Sie den Kiebitz auf Ihren Flächen vorfinden, informieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde und verschieben die weitere Bearbeitung dieses Bereiches bis die Gelege markiert sind.

Wichtig: Das notwendige temporäre Nichtbefahren bzw. Nichtbewirtschaften von Kiebitz-Brutplätzen hat keinen Einfluss auf Ihren Direktzahlungsanspruch und die ggf. beantragte AUK-Prämie. Grundlage dafür ist die unverzügliche Information des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz. Dort kann man Sie auch zu bestehenden weiteren Fördermöglichkeiten beraten.

Hintergrund: Der Kiebitzbestand geht seit Jahrzehnten stark zurück. Diese Vogelart ist heute in Sachsen vom Aussterben bedroht (Rote Liste Sachsen 1) und gilt laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als streng geschützte Art. Die Lebensstätten des Kiebitzes dürfen daher gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) nicht beeinträchtigt werden.

Kontakt
LfULG, Sachgebiet Naturschutz Kamenz
Iris John
Telefon: 03578 3374-81
E-Mail: iris.john@smekul.sachsen.de

Landratsamt Bautzen
Untere Naturschutzbehörde
Telefon: 03591 5251-68001
E-Mail: umwelt-forst@lra-bautzen.de

Regionales

Hier finden Sie Themen und Angebote des Projektes, Einblicke in die Arbeit, in Praxisversuche, sowie Ansprechpartner.

Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften

Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest

Achtung:

Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel

Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt

Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022

Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)

Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)

Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen

Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat

1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 - Afrikanische Schweinepest

Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die LH Dresden

Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und der LH Dresden

Festlegungen innerhalb des Schutzkorridors "Ost" und des Hochrisikokorridors in der Fassung vom 19. Juli 2023

1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 3. November 2022 zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten

Aufhebung des Kerngebietes vom 13.02.2023 in den LK Meißen und Bautzen

2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 06. Mai 2024

Elektronisches Amtblatt 09/2024 (landkreis-bautzen.de)

Förderrichtlinie

Gemeinsame Förderrichtlinie zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Schweinebeständen (FRL ASP/2023)

Informationen von den Landkreisen

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).

Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Sonstiges

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz

Knut Vorberger

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz

Öffnungszeiten:
Montag 9–12 Uhr
Dienstag 9–12 Uhr
Mittwoch 9–12 Uhr
Donnerstag 9–17 Uhr
Freitag 9–12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03578 3374-00

Telefax: 03578 3374-12

E-Mail: kamenz.lfulg­@smekul.sachsen.de

Standort

Benutzen Sie bitte den Eingang an der rechten Stirnseite des Gebäudes.

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz
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