Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz
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Aktuelles
Hinweise zu regionalen Fachinformationsveranstaltungen
Hinweise für Tierhalter zur Förderung im Antragsjahr 2024 im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BTV-3)
2024 sind in Sachsen nach langer Pause wieder Fälle von BTV-3 aufgetreten. Tierverluste durch BTV-3-Infektionen können dazu führen, dass Tierhalter bestehende Verpflichtungen bei der gekoppelten Einkommensstützung (ZSZ, ZMK), der Öko-Regelung 4 (ÖR4), den AUK-Maßnahmen GL 4a und GL 4b sowie den Förderrichtlinien SZH/2021 und TZ/2023 nicht mehr einhalten können.
Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke« (WIN/2023)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 28. August 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 01. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2024 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
Informationen für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen
26.09.2022: Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
https://lsnq.de/auk2023
Unter der Rubrik Maßnahmen auf Ackerland bzw. Maßnahmen auf Grünland sind die Steckbriefe der ab 2023 möglichen Fördervorhaben veröffentlicht.
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
Fachrecht
Im Landkreis Bautzen hat sich in den Jahren 2023 und 2024 das Frühlingskreuzkraut (Senecio vernalis) massiv verbreitet und wird zum ernsthaften Problem. Grund sind die toxischen Inhaltsstoffe dieses Neophyten, die ihn besonders auf Wiesen und Weiden zum Risiko für Nutztiere machen. Auch für Menschen kann die Aufnahme von in Kreuzkräutern enthaltenen Giften gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können Kräutertees aber auch Honig sein. Es besteht daher die Gefahr, dass Imkereien betroffener Regionen ihre Honigernte nicht verwerten können.
Besonders auf Brachen, Stilllegungsflächen und an Straßenrändern hat sich die Pflanze massiv etabliert. Die Tendenz scheint von Jahr zu Jahr steigend.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Abgemähte oder herausgerissene Pflanzen sollten möglichst nicht auf der Fläche bleiben, um das Aussamen zu vermeiden. Für die Entsorgung sind nach Möglichkeit Müllverbrennungsanlagen bzw. die Restmülltonnen zu nutzen. Zu beachten ist, dass es zeitnah zum Wiederaufwuchs kommen kann. Bitte behalten Sie alljährlich die relevanten Flächen im Auge und bitte handeln Sie rechtzeitig.
Beachten Sie, dass Sie vor der Bearbeitung von GLÖZ 8 Flächen sowie von Flächen, die sich in einer mehrjährigen Verpflichtung nach der RL AUK/ 2023 befinden, am FBZ Kamenz entsprechende Ausnahmeanträge stellen müssen.
Unser Amt bietet regelmäßige BESyD-Schulungen in Kamenz an. Vereinbaren Sie dafür Ihren Termin telefonisch und bleiben Sie auf dem neusten Stand.
Kontakt
LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz
Sebastian Wowtscherk
Besucheradresse:Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz
Telefon: 03578 3374-25
Informationen zum Thema LagerKa
LfULG, Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz
Simone Beukelmann
Besucheradresse:Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz
Telefon: 03578 3374-24
Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.
Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.
Weitere Informationen:
Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022
Kartenübersicht und betroffene Feldblöcke im InVeKos Online GIS unter den Fachkulissen Nitrat-Gebietskulisse und Nitrat-FB Zuordnung
InVeKos Online GIS
Naturschutz
Mit dem Betriebsplan Natur entsteht ein partnerschaftlicher Dialog zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich zur Teilnahme bewerben. Das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Betriebsplan Natur findet vom Juli bis 30. September 2024 statt.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Ab Mitte Januar setzen die Wanderungen der Amphibien (Frösche, Kröten, Unken und Molche) zu ihren Laichgewässern ein. Dabei queren sie auch Ackerflächen. Die Tiere sind sehr empfindlich gegenüber Pflanzenschutzmitteln und Dünger – schnell kommt es zu verätzter Haut. Landwirte können Amphibien schützen, wenn Sie bei der Frühjahrsbestellung bestimmte Dinge berücksichtigen.
Die jährliche Wanderung der Amphibien findet je nach Witterungsverlauf von Januar bis März/April statt. Die Tiere wandern bei Temperaturen über 5 °C und eher feuchter Witterung zumeist in drei Wanderwellen, was etwa drei Tagen oder Nächten entspricht. Besondere Schwerpunkte sind die Auenbereiche und das Umfeld von Teichen, da Amphibien dort zu ihren Laichgewässern wandern.
Wie können Landwirte Amphibien schützen?
- Flächen zwischen Laichgewässern und Sommer- oder Landlebensräumen extensivieren, begrünen oder stilllegen; es helfen schon 25 – 50 m Pufferstreifen um die Gewässer; dazu können z. B. die freiwillige Aufstockung der Stilllegung / nichtproduktiven Flächen auf Ackerland (ÖR 1a) genutzt werden.
- Flächenförderung nach FRL AUK/2023, Maßnahme AL 5b – Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland ist möglich bei Betrieben, die dieses Vorhaben bereits durchführen bzw. im 4. Quartal 2024 einen Teilnahmeantrag (TnA) dazu gestellt haben sowie voraussichtlich zum TnA 2025.
- Rückzugsräume wie Hecken, Gehölzreihen und Feldgehölze anlegen; Totholz oder Steinhaufen belassen; die Anlage von Rückzugsräumen kann nach Richtlinie »Natürliches Erbe« (RL NE/2023) gefördert werden.
https://www.lsnq.de/ne2023. - Arbeitsgänge möglichst vor oder nach der Wanderwelle durchführen (unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen zu Düngung und Pflanzenschutz)
- Dünger einarbeiten
Kontakt
Sachgebiet Naturschutz Kamenz
Iris John
Telefon: 03578 3374-81
E-Mail: iris.john@smekul.sachsen.de
Noch ist etwas Zeit. Aber ab März ist der Kiebitz lokal wieder in größeren Trupps auf dem Durchzug zu beobachten. Ab April halten sich dann die Vögel einzeln oder in kleineren Gruppen längere Zeit auf den Äckern und Wiesen auf, um geeignete Brutplätze zu finden. Damit auch in diesem Jahr wieder junge Kiebitze erfolgreich aufgezogen werden können, sollten Sie solche Flächen im Auge behalten. Insbesondere Nassstellen, Senken, Erwartungsflächen für Sommerungen oder Stoppelflächen werden bevorzugt. Wichtig ist für die Kiebitze eine freie Sicht nach allen Seiten! Feldarbeiten sollten in dieser Zeit besonders aufmerksam durchgeführt werden. Vor dem Fahrzeug auffliegende Kiebitze können ein Hinweis auf ein Gelege sein. Schauen Sie nach und umfahren Sie das Gelege. Die Brutzeit dieser Vogelart reicht bis Anfang Mai, die anschließende Zeit der Jungenaufzucht geht bis in den Juni.
Wenn Sie den Kiebitz auf Ihren Flächen vorfinden, informieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde und verschieben die weitere Bearbeitung dieses Bereiches bis die Gelege markiert sind.
Wichtig: Das notwendige temporäre Nichtbefahren bzw. Nichtbewirtschaften von Kiebitz-Brutplätzen hat keinen Einfluss auf Ihren Direktzahlungsanspruch und die ggf. beantragte AUK-Prämie. Grundlage dafür ist die unverzügliche Information des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz. Dort kann man Sie auch zu bestehenden weiteren Fördermöglichkeiten beraten.
Hintergrund: Der Kiebitzbestand geht seit Jahrzehnten stark zurück. Diese Vogelart ist heute in Sachsen vom Aussterben bedroht (Rote Liste Sachsen 1) und gilt laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als streng geschützte Art. Die Lebensstätten des Kiebitzes dürfen daher gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) nicht beeinträchtigt werden.
Kontakt
LfULG, Sachgebiet Naturschutz Kamenz
Iris John
Telefon: 03578 3374-81
E-Mail: iris.john@smekul.sachsen.de
Landratsamt Bautzen
Untere Naturschutzbehörde
Telefon: 03591 5251-68001
E-Mail: umwelt-forst@lra-bautzen.de
Regionales
Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften
Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest
Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest
Achtung:
Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel
Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt
Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022
Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)
Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)
Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen
Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat
1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 - Afrikanische Schweinepest
Aufhebung des Kerngebietes vom 13.02.2023 in den LK Meißen und Bautzen
2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 06. Mai 2024
Elektronisches Amtblatt 09/2024 (landkreis-bautzen.de)
Förderrichtlinie
Informationen von den Landkreisen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Sonstiges
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz
Knut Vorberger
Besucheradresse:Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz
Öffnungszeiten:
Montag 9–12 Uhr
Dienstag 9–12 Uhr
Mittwoch 9–12 Uhr
Donnerstag 9–17 Uhr
Freitag 9–12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03578 3374-00
Telefax: 03578 3374-12
E-Mail: kamenz.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Gebäude Nr. 13.
- Buslinien 23, 530, 533, 534, 759, 772, 786, 787, 788, 789, 790, 791 Haltestelle Landesämter
- Organigramm (*.pdf, 0,35 MB) Stand: 01.01.2025