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Informations- und Servicestelle Löbau mit Fachschule für Landwirtschaft

Das Bild zeigt das Dienstgebäude in Löbau.

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Aktuelles

Agrarförderung

In Sachsen wurde mit der neuen Förderperiode 2023 – 2027 für die Förderrichtlinien AUK/2023, ÖBL/2023 und TWN/2023 ein zweiteiliges Antragsverfahren aus Teilnahmeantrag und Auszahlungsantrag eingeführt. Grund hierfür war die notwendige Synchronisierung des Verpflichtungsjahres mit dem Kalenderjahr.

Der erste Teilnahmeantrag war Ende 2022 einzureichen. Der erste Auszahlungsantrag folgte mit dem Sammelantrag zum 15. Mai 2023.

Im Herbst 2023 können nun erneut Teilnahmeanträge für das Antragsjahr 2024 gestellt werden. Dies ist jedoch nur erforderlich für:

  • Neuantragstellende in den Förderrichtlinien AUK/2023, ÖBL/2023 oder TWN/2023
  • Antragstellende, welche bereits für das Antragsjahr 2023 einen Teilnahmeantrag und einen Auszahlungsantrag gestellt haben, jedoch bisher nicht beantragte bzw. bestätigte neue Maßnahmen hinzufügen möchten.
  • Antragstellende, die die mit der Teilnahmebestätigung 2023 bestätigten Maßnahmen im Auszahlungsantrag 2023 nicht beantragen konnten oder wollten und die diese Maßnahmen im Auszahlungsantrag 2024 beantragen wollen.

Die Einreichung neuer Teilnahmeanträge erfolgt wiederum GIS-basiert über das Antragsportal DIANAweb. Das entsprechende Modul wird voraussichtlich Anfang November 2023 freigeschaltet.

Der Teilnahmeantrag ist im Zeitraum 01.11. bis 15.12.2023 zu stellen.

Mit der Teilnahmebestätigung Anfang 2024 wird der Flächenumfang je Maßnahme mitgeteilt. Dieser Flächenumfang stellt bei erstmalig beantragten Maßnahmen die Obergrenze für den darauffolgenden Auszahlungsantrag dar. Flächenerweiterungen für bereits mit Teilnahmeantrag im Herbst 2022 beantragte und bestätigte Maßnahmen können mit dem Auszahlungsantrag im Mai 2024 beantragt werden. Hierfür ist kein erneuter Teilnahmeantrag erforderlich.

Die Informationen wurden den aktuell vorliegenden Entwürfen der Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der GAP 2023 entnommen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Standards sind noch in der Diskussion und es können jederzeit Änderungen eintreten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig. Weitere Neuerungen werden zeitnah auf der Internetseite des Förder- und Bildungszentrums Kamenz sowie der Informations- und Servicestelle Löbau veröffentlicht.

10.12.2022: Abtretungen/Pfändungen in der neuen Förderperiode

Informationen für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

Muster Abtretungsvereinbarung ab 2023

Informationsblatt für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

18.10.2022: Förderkulissen für die FRL AUK/2023 und FRL TWN/2023

Die Förderkulissen Ackerland, Grünland und Teiche sind im Online-GIS für die neue Förderperiode einsehbar.

26.09.2022: Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
https://lsnq.de/auk2023

Unter der Rubrik Maßnahmen auf Ackerland bzw. Maßnahmen auf Grünland sind die Steckbriefe der ab 2023 möglichen Fördervorhaben veröffentlicht.

Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023

Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023

05.09.2022: Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß dem Entwurf der GAP-Ausnahmen-Verordnung

GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.

GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
  • Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch beim BMEL unter 
BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV

18.07.2022: Neue Auslegung GLÖZ-8-Brache
Nach derzeitiger Interpretation des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) gilt das Selbstbegrünungsgebot noch nicht im Jahr 2022. Damit wäre eine aktive Einsaat nach der Ernte zulässig. EFA-Brachen und EFA-Zwischenfrüchte können somit 2023 in GLÖZ-8-Brache übergehen. Zwischenfrüchte bleiben stehen und werden allmählich von der Folgevegetation überwachsen. Weiterhin können Flächen mit Ackerfutter, Untersaat, Bienenweide sowie mehrjährige AUK-Blühflächen in 2022 angemeldet und ebenfalls 2023 in eine GLÖZ-8-Brache überführt werden. Ab 01.01.2023 darf nichts auf der Fläche passieren, was GLÖZ 8 widerspricht. Demnach ist die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen inkl. der gängigen Bewirtschaftungsmaßnahmen bis zum 31.12.22 für nachfolgende GLÖZ 8 – Brachen förderunschädlich.

Fachrecht

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.

Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.

Weitere Informationen:

Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022

Hinweisblatt »Besondere Anforderungen ab 30.11.2022 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser (Nitrat-Gebiete)«

Kartenübersicht und betroffene Feldblöcke im InVeKos Online GIS unter den Fachkulissen Nitrat-Gebietskulisse und Nitrat-FB Zuordnung
InVeKos Online GIS

Naturschutz

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Das Bild zeigt ein Rapsfeld.

Die Landkreisverwaltung informiert, dass seit März 2023 im Landkreis Görlitz für Pächter und Verpächter die Möglichkeit besteht, einen Landpachtvertrag von landwirtschaftlichen Nutzflächen gemäß § 2 LPachtVG über das Online-Portal Amt24.de beim Landkreis anzuzeigen.

Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften

Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.

Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest

Achtung:

Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel

Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt

Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022

Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)

Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)

Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen

Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat

Förderrichtlinien ASP

Förderrichtlinie ASP für Kleinbestände (FRL ASPK/ 2022)
Förderrichtlinie ASP Transport (FRL ASPT/2022)

Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 4. Juli 2022 - Afrikanische Schweinepest

Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Bautzen, Meißen und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz und Bautzen
Festlegung des Kerngebietes in den LK Meißen und Bautzen 

Informationen von den Landkreisen

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).

Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen
Rechtsvorschriften

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin der Informations- und Servicestelle Löbau

Petra Niemann

Besucheradresse:
Georgewitzer Straße 50
02708 Löbau

Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 Uhr und 13–18 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03585 454-30

Telefax: 03585 454-455

E-Mail: loebau.lfulg@smekul.sachsen.de

Standort

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