Förder- und Fachbildungszentrum Nossen, Sitz Döbeln mit Fachschule für Landwirtschaft
Aktuelles
Agrarförderung
Infoveranstaltungen
Das FBZ Nossen bietet Ihnen Anfang April sechs Veranstaltungen »Antragstellung Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2023« an.
Geplant ist folgendes Programm:
- Begrüßung
Falk Ullrich - FBZ Nossen - Informationen des LÜVA Mittelsachsen
Dr. Anke Kunze - LÜVA Mittelsachsen - Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung 2023
Falk Ullrich - FBZ Nossen - Konditionalität - das neue Cross Compliance
Beate Konrad - FBZ Nossen - Auszahlungsantrag AUK, ÖBL, TWN - Was ist zu beachten?
Katharina Naumann - FBZ Nossen
Katharina Heinzig - FBZ Nossen
Fünf Veranstaltungen finden in Präsenz, eine als Online-Veranstaltung statt.
Die Termine und Links zur Anmeldung finden Sie unter Veranstaltungen.
Broschüre des BMEL
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet in einer Broschüre »Informationen zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS« an.
Die Broschüre steht Ihnen zum Download unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/ zur Verfügung.
Ab Ende März 2023 sollen wieder PC-Schulungen zur Antragstellung mit DIANAweb in unserem PC-Kabinett in Döbeln, Freiberg-Zug oder online via WebEx angeboten werden. Sofern Sie Schulungsbedarf haben, bitten wir Sie um eine Rückmeldung bis zum 03. März 2023 per Mail oder Telefon an die zuständigen Mitarbeiterinnen.
Bitte vermerken Sie auch, ob Sie an der Schulung in Präsenz (Döbeln oder Freiberg) oder online teilnehmen möchten.
Je nach Bedarf und in Rücksprache mit Ihnen werden im Anschluss die Schulungstermine zusammengestellt.
Ansprechpartner:
Ines Weber
Telefon: 03431 7147-42
E-Mail: Ines.Weber@smekul.sachsen.de
Ines Küllmei
Telefon: 03431 7147-25
E-Mail: Ines.Kuellmei@smekul.sachsen.de
Ab 2023 besteht die betriebliche Direktzahlung aus folgenden Prämien-Komponente:
- Einkommensgrundstützung (Basisprämie)
- Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
- Umverteilungseinkommensstützung (erste Hektare)
- Junglandwirte-Einkommensstützung und
- gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen
In Folge der Neugestaltung der Agrarpolitik ab 2023 werden sich die betrieblichen Einnahmen aus den Direktzahlungen verändern. Ein Kalkulationsschema (Prämienrechner) für landwirtschaftliche Unternehmen gibt einen ersten betrieblichen Überblick. Mit der Excel-Arbeitsmappe können einzelbetriebliche Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen im Planungszeitraum bis 2026 errechnet werden. Dazu gehören auch die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die ab 2023 freiwillig in Anspruch genommen werden können.
Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026:
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Abtretungen und Pfändungen ab 2023
Anpassungen an den Rechtsrahmen der neuen Förderperiode
Beihilfen aus dem Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten und/oder verpfändet werden. Abtretungen und Pfändungen müssen dabei in einer Abtretungsvereinbarung so bestimmt sein, dass sie sich auf konkrete, rechtlich definierte Beihilfen beziehen.
Mit dem Antragsjahr 2023 beginnt eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und der rechtliche Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung ändert sich grundlegend. Aus diesem Grund müssen bestehende Abtretungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten angepasst werden.
Abtretungen und Pfändungen, die sich auf die bis 2022 geltenden Regelungen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung beziehen, können ab dem Antragsjahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2023 gibt es bei den Direktzahlungen (DIZ) keine einzelnen Abtretungsvereinbarungen für ausgewählte Prämienarten mehr, sondern nur noch für DIZ als Ganzes. Sollen aber nur Teilbeträge abgetreten/gepfändet werden, dann können diese erfasst werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise aus dem Informationsblatt des SMEKUL. Ein Musterformular für eine solche Abtretungsvereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.
GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche ab 10 ha AL)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
- Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.
Für die GAP-Ausnahmen-Verordnung relevante Bracheflächen sind Schläge/Flächen, die in 2021 und 2022
- mit dem NC 591 oder 859 mit oder ohne Beantragung als EFA-Brache (062) oder
- mit dem NC 595 mit oder ohne Beantragung als mehrjährige EFA-Bienenweide (066)
beantragt wurden.
EFA-Streifen (057, 058, 054) sind keine relevanten Bracheflächen im Sinne dieser Verordnung.
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der ab 2023 möglichen Fördervorhaben
https://lsnq.de/auk2023
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
Agrarförderung 2. Säule 2023 - FRL AUK/2023, ÖBL/2023 sowie TWN/2023
Das FBZ Nossen informierte in fünf Präsenzveranstaltungen über die aktuellsten Entwicklungen zur Ausgestaltung der 1. Säule. Übergreifend wurden die neuen Ökoregelungen vorgestellt. Im zweiten Teil wurden die neuen Maßnahmen in der 2. Säule und die dazu gehörenden Bedingungen ab 2023 erläutert. Die Vorträge stehen Ihnen als Veranstaltungsnachlese zur Verfügung.
Fachrecht
Wirtschaften im Nitratgebiet
06.02.2023, 9:00 Uhr
LfULG FBZ Nossen
Sitz Döbeln,
Klostergärten 4
04720 Döbeln
Die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVo) wurde am 30.11.2022 novelliert und gilt seit dem 01.12.2022. Nach bundeseinheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie wurden die Nitratgebiete neu ausgewiesen.
Im Rahmen der Fachinformationsveranstaltung werden Anpassungsmöglichkeiten für die Bewirtschaftung im Nitratgebiet vorgestellt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann bis zum 05.02.2023 online gebucht werden.
- https://mitdenken.sachsen.de/1033172 Weitere Informationen und Buchung im Beteiligungsportal
In einer Einzelberatung schauen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Dokumentation in BESyD. Dabei prüfen wir gemeinsam, ob alle Angaben vollständig sind für das abgeschlossene Düngejahr 2022. Anschließend unterstützen wir Sie in der Vorbereitung auf Ihre Düngeplanung für 2023.
Betriebe im Nitratgebiet erhalten Hinweise zur Einhaltung der speziellen Anforderungen und deren Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Abschließend bereden wir gemeinsam, wie sie die Stoffstrombilanz im Programm BESyD anfertigen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Naturschutz
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Wir möchten darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten Sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Achtung:
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022
Informationen von den Landkreisen finden Sie unter folgenden Links:
Afrikanische Schweinepest - Informationen der Stadt Dresden
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Nossen und amtierende Schulleiterin
Gabriele Uhlemann
Besucheradresse:Klostergärten 4
04720 Döbeln
Telefon: 03431 7147-0
Telefax: 03431 7147-20
E-Mail: doebeln.lfulg@smekul.sachsen.de
Standort Mittweida
Besucheradresse:Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Telefon: 03727 99599-0
Telefax: 03431 7147-20
Standort Freiberg
Besucheradresse:Halsbrücker Straße 31a
09599 Freiberg
Telefon: 03731 294-2501
Telefax: 03431 7147-20
- Organigramm (*.pdf, 45,65 KB) Stand: 22.03.2023