Förder- und Fachbildungszentrum Nossen, Sitz Döbeln mit Fachschule für Landwirtschaft
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Aktuelles
Hinweise für Tierhalter zur Förderung im Antragsjahr 2024 im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BTV-3)
2024 sind in Sachsen nach langer Pause wieder Fälle von BTV-3 aufgetreten. Tierverluste durch BTV-3-Infektionen können dazu führen, dass Tierhalter bestehende Verpflichtungen bei der gekoppelten Einkommensstützung (ZSZ, ZMK), der Öko-Regelung 4 (ÖR4), den AUK-Maßnahmen GL 4a und GL 4b sowie den Förderrichtlinien SZH/2021 und TZ/2023 nicht mehr einhalten können.
Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke« (WIN/2023)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 28. August 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 01. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
AMS Ergebnisse der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit (LMT) und Kulturart (NC) sind in DIANAweb veröffentlicht
Bitte beachten Sie nachfolgendes Hinweisblatt zu den Ergebnissen LMT.
- Hinweise Ergebnisse LMT (*.pdf, 0,37 MB) Stand: 05.08.2024
Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024
- Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 (2. GAPAusnV) (*.pdf, 0,32 MB) Stand: 02.05.2024
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2024 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
Die Vorträge zu den im März und April stattgefundenen Veranstaltungen »Antragstellung Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2024« mit folgendem Programm:
- Begrüßung
(Falk Ullrich, FBZ Nossen) - Informationen des LÜVA Mittelsachsen
(Dr. Anke Kunze, LÜVA Mittelsachsen) - Direktzahlungen und Agrarförderung – Hinweise zur Antragstellung 2024
(Falk Ullrich, FBZ Nossen) - Konditionalität – Rückblick 2023 und Neues 2024
(Beate Konrad, FBZ Nossen) - AUK, ÖBL, TWN – Hinweise zur Antragstellung 2024
(Katharina Naumann, FBZ Nossen)
finden Sie unter der Veranstaltungsnachlese.
Ab 2023 besteht die betriebliche Direktzahlung aus folgenden Prämien-Komponente:
- Einkommensgrundstützung (Basisprämie)
- Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
- Umverteilungseinkommensstützung (erste Hektare)
- Junglandwirte-Einkommensstützung und
- gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen
In Folge der Neugestaltung der Agrarpolitik ab 2023 werden sich die betrieblichen Einnahmen aus den Direktzahlungen verändern. Ein Kalkulationsschema (Prämienrechner) für landwirtschaftliche Unternehmen gibt einen ersten betrieblichen Überblick. Mit der Excel-Arbeitsmappe können einzelbetriebliche Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen im Planungszeitraum bis 2026 errechnet werden. Dazu gehören auch die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die ab 2023 freiwillig in Anspruch genommen werden können.
Abtretungen und Pfändungen ab 2023
Anpassungen an den Rechtsrahmen der neuen Förderperiode
Beihilfen aus dem Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten und/oder verpfändet werden. Abtretungen und Pfändungen müssen dabei in einer Abtretungsvereinbarung so bestimmt sein, dass sie sich auf konkrete, rechtlich definierte Beihilfen beziehen.
Mit dem Antragsjahr 2023 beginnt eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und der rechtliche Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung ändert sich grundlegend. Aus diesem Grund müssen bestehende Abtretungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten angepasst werden.
Abtretungen und Pfändungen, die sich auf die bis 2022 geltenden Regelungen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung beziehen, können ab dem Antragsjahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2023 gibt es bei den Direktzahlungen (DIZ) keine einzelnen Abtretungsvereinbarungen für ausgewählte Prämienarten mehr, sondern nur noch für DIZ als Ganzes. Sollen aber nur Teilbeträge abgetreten/gepfändet werden, dann können diese erfasst werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise aus dem Informationsblatt des SMEKUL. Ein Musterformular für eine solche Abtretungsvereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Informationsblatt für AZL-Antragstellende bei Kontrollen der Konditionalität
Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-Richtlinie
Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (kurz: Nitrat-RL) ist eine wichtige Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB). Das folgende Dokument gibt, mit Blick auf die Konditionalität, Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-RL.
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der ab 2023 möglichen Fördervorhaben
https://lsnq.de/auk2023
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
Agrarförderung 2. Säule 2023 - FRL AUK/2023, ÖBL/2023 sowie TWN/2023
Das FBZ Nossen informierte in fünf Präsenzveranstaltungen über die aktuellsten Entwicklungen zur Ausgestaltung der 1. Säule. Übergreifend wurden die neuen Ökoregelungen vorgestellt. Im zweiten Teil wurden die neuen Maßnahmen in der 2. Säule und die dazu gehörenden Bedingungen ab 2023 erläutert. Die Vorträge stehen Ihnen als Veranstaltungsnachlese zur Verfügung.
Fachrecht
Mittlerweile tritt insbesondere im nördlichen Teil des Landkreis Mittelsachsen das Frühlingskreuzkraut (Senecio vernalis) auf und kann zum ernsthaften Problem werden. Grund sind die toxischen Inhaltsstoffe dieses Neophyten, die ihn besonders auf Wiesen und Weiden zum Risiko für Nutztiere machen. Auch für Menschen kann die Aufnahme von in Kreuzkräutern enthaltenen Giften gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können Kräutertees aber auch Honig sein. Es besteht daher die Gefahr, dass Imkereien betroffener Regionen ihre Honigernte nicht verwerten können.
Besonders auf Brachen, Stilllegungsflächen und an Straßenrändern hat sich die Pflanze massiv etabliert. Die Tendenz scheint von Jahr zu Jahr steigend.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Naturschutz
Mit dem Betriebsplan Natur entsteht ein partnerschaftlicher Dialog zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich zur Teilnahme bewerben. Das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Betriebsplan Natur findet vom Juli bis 30. September 2024 statt.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Seit 01. Januar 2023 ist Kerstin Kiffer im FBZ Nossen (Sitz Döbeln) für die Fachberatung der Obst- und Hopfenbaubetriebe und Baumschulen tätig. Frau Kiffer übernimmt für die genannten Sparten die sachsenweite Beratung für Fachrechtsaufgaben. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.
Ansprechpartnerin
Kerstin Kiffer
Telefon: 03431 7147-28
E-Mail: kerstin.kiffer@smekul.sachsen.de
Fachbildungszentrum Nossen (Sitz Döbeln)
Klostergärten 4
04720 Döbeln
Wir möchten darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten Sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Achtung:
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022
Informationen von den Landkreisen finden Sie unter folgenden Links:
Afrikanische Schweinepest - Informationen der Stadt Dresden
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Nossen und Schulleiterin
Gabriele Uhlemann
Besucheradresse:Klostergärten 4
04720 Döbeln
Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03431 7147-0
Telefax: 03431 7147-20
E-Mail: doebeln.lfulg@smekul.sachsen.de
- Buslinie C Haltestelle Volkshaus, Buslinie 895 Haltestelle Wettinstraße
Standort Mittweida
Besucheradresse:Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Öffnungszeiten:
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
Telefon: 03727 99599-0
Telefax: 03431 7147-20
Standort Freiberg
Besucheradresse:Halsbrücker Straße 31a
09599 Freiberg
Öffnungszeiten:
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
Telefon: 03731 294-2501
Telefax: 03431 7147-20