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Förder- und Fachbildungszentrum Nossen, Sitz Döbeln mit Fachschule für Landwirtschaft

Das Bild zeigt das Dienstgebäude in Döbeln.

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Aktuelles

Agrarförderung

Infoveranstaltungen

Das FBZ Nossen bot Ihnen Anfang April sechs Veranstaltungen »Antragstellung Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2023« an. 

Die Präsentationen dazu finden Sie unter Nachlese 2023.

Broschüre des BMEL

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet in einer Broschüre »Informationen zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS« an.

Die Broschüre steht Ihnen zum Download unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/ zur Verfügung.

Ab 2023 besteht die betriebliche Direktzahlung aus folgenden Prämien-Komponente:

  • Einkommensgrundstützung (Basisprämie)
  • Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
  • Umverteilungseinkommensstützung (erste Hektare)
  • Junglandwirte-Einkommensstützung und
  • gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen

In Folge der Neugestaltung der Agrarpolitik ab 2023 werden sich die betrieblichen Einnahmen aus den Direktzahlungen verändern. Ein Kalkulationsschema (Prämienrechner) für landwirtschaftliche Unternehmen gibt einen ersten betrieblichen Überblick. Mit der Excel-Arbeitsmappe können einzelbetriebliche Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen im Planungszeitraum bis 2026 errechnet werden. Dazu gehören auch die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die ab 2023 freiwillig in Anspruch genommen werden können.

Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026:
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)

Abtretungen und Pfändungen ab 2023

Anpassungen an den Rechtsrahmen der neuen Förderperiode

Beihilfen aus dem Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten und/oder verpfändet werden. Abtretungen und Pfändungen müssen dabei in einer Abtretungsvereinbarung so bestimmt sein, dass sie sich auf konkrete, rechtlich definierte Beihilfen beziehen.

Mit dem Antragsjahr 2023 beginnt eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und der rechtliche Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung ändert sich grundlegend. Aus diesem Grund müssen bestehende Abtretungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten angepasst werden.

Abtretungen und Pfändungen, die sich auf die bis 2022 geltenden Regelungen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung beziehen, können ab dem Antragsjahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.

Ab dem Jahr 2023 gibt es bei den Direktzahlungen (DIZ) keine einzelnen Abtretungsvereinbarungen für ausgewählte Prämienarten mehr, sondern nur noch für DIZ als Ganzes. Sollen aber nur Teilbeträge abgetreten/gepfändet werden, dann können diese erfasst werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise aus dem Informationsblatt des SMEKUL. Ein Musterformular für eine solche Abtretungsvereinbarung steht zum Download zur Verfügung.

Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-Richtlinie

Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (kurz: Nitrat-RL) ist eine wichtige Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB). Das folgende Dokument gibt, mit Blick auf die Konditionalität, Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-RL.

Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung

GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.

GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche ab 10 ha AL)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
  • Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.

Für die GAP-Ausnahmen-Verordnung relevante Bracheflächen sind Schläge/Flächen, die in 2021 und 2022

  • mit dem NC 591 oder 859 mit oder ohne Beantragung als EFA-Brache (062) oder
  • mit dem NC 595 mit oder ohne Beantragung als mehrjährige EFA-Bienenweide (066)

beantragt wurden.
EFA-Streifen (057, 058, 054) sind keine relevanten Bracheflächen im Sinne dieser Verordnung.

GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV

Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der ab 2023 möglichen Fördervorhaben
https://lsnq.de/auk2023

Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023

Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023

Agrarförderung 2. Säule 2023 - FRL AUK/2023, ÖBL/2023 sowie TWN/2023

Das FBZ Nossen informierte in fünf Präsenzveranstaltungen über die aktuellsten Entwicklungen zur Ausgestaltung der 1. Säule. Übergreifend wurden die neuen Ökoregelungen vorgestellt. Im zweiten Teil wurden die neuen Maßnahmen in der 2. Säule und die dazu gehörenden Bedingungen ab 2023 erläutert. Die Vorträge stehen Ihnen als Veranstaltungsnachlese zur Verfügung.

Fachrecht

Wirtschaften im Nitratgebiet

06.02.2023, 9:00 Uhr
LfULG FBZ Nossen
Sitz Döbeln,
Klostergärten 4
04720 Döbeln

Die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVo) wurde am 30.11.2022 novelliert und gilt seit dem 01.12.2022. Nach bundeseinheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie wurden die Nitratgebiete neu ausgewiesen.

Im Rahmen der Fachinformationsveranstaltung werden Anpassungsmöglichkeiten für die Bewirtschaftung im Nitratgebiet vorgestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann bis zum 05.02.2023 online gebucht werden.

In einer Einzelberatung schauen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Dokumentation in BESyD. Dabei prüfen wir gemeinsam, ob alle Angaben vollständig sind für das abgeschlossene Düngejahr 2022. Anschließend unterstützen wir Sie in der Vorbereitung auf Ihre Düngeplanung für 2023.

Betriebe im Nitratgebiet erhalten Hinweise zur Einhaltung der speziellen Anforderungen und deren Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Abschließend bereden wir gemeinsam, wie sie die Stoffstrombilanz im Programm BESyD anfertigen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Naturschutz

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt führt Kurse mit praktischen Übungen in der Streuobstwiesenpflege, einschließlich Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen an. Das Zertifikat ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für die Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen.

Der Sachkundekurs dauert jeweils 6 Tage und wird im Jahr 2023 zu folgenden Terminen angeboten:

  • 23.–28.10.2023
  • 06.–10.11.2023
  • 13.–18.11.2023

Veranstaltungsort ist der Riedelhof, Zur Waldschänke 2, 08258 Markneukirchen OT Eubabrunn.

Die Teilnahme ist an allen Tagen erforderlich. Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundekurses erfolgt eine Zertifizierung für zwei Jahre. Eine unbefristete Zertifizierung ist möglich nach der Teilnahme weiterer ergänzender Schulungsbausteine ab 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro. Darin enthalten sind Kursunterlagen und Getränke.

Ansprechpartner:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Katrin Weiner
Telefon: 0351 81416-609
E-Mail: katrin.weiner@lanu.sachsen.de

Eine Anmeldung erfolgt über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Seit 01. Januar 2023 ist Kerstin Kiffer im FBZ Nossen (Sitz Döbeln) für die Fachberatung der Obst- und Hopfenbaubetriebe und Baumschulen tätig. Frau Kiffer übernimmt für die genannten Sparten die sachsenweite Beratung für Fachrechtsaufgaben. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.

Ansprechpartnerin
Kerstin Kiffer
Telefon: 03431 7147-28
E-Mail: kerstin.kiffer@smekul.sachsen.de

Fachbildungszentrum Nossen (Sitz Döbeln)
Klostergärten 4 
04720 Döbeln

Wir möchten  darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten Sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.

Achtung:

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022

Informationen von den Landkreisen finden Sie unter folgenden Links:

Afrikanische Schweinepest - Informationen der Stadt Dresden

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).

Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen
Rechtsvorschriften

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Nossen und Schulleiterin

Gabriele Uhlemann

Besucheradresse:
Klostergärten 4
04720 Döbeln

Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03431 7147-0

Telefax: 03431 7147-20

E-Mail: doebeln.lfulg­@smekul.sachsen.de

Standort Mittweida

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Öffnungszeiten:
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr

Telefon: 03727 99599-0

Telefax: 03431 7147-20

Standort Freiberg

Besucheradresse:
Halsbrücker Straße 31a
09599 Freiberg

Öffnungszeiten:
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr

Telefon: 03731 294-2501

Telefax: 03431 7147-20

Standort

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