Informations- und Servicestelle Plauen mit Fachschule für Landwirtschaft
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Aktuelles
Hinweise für Tierhalter zur Förderung im Antragsjahr 2024 im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BTV-3)
2024 sind in Sachsen nach langer Pause wieder Fälle von BTV-3 aufgetreten. Tierverluste durch BTV-3-Infektionen können dazu führen, dass Tierhalter bestehende Verpflichtungen bei der gekoppelten Einkommensstützung (ZSZ, ZMK), der Öko-Regelung 4 (ÖR4), den AUK-Maßnahmen GL 4a und GL 4b sowie den Förderrichtlinien SZH/2021 und TZ/2023 nicht mehr einhalten können.
Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke« (WIN/2023)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 28. August 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 01. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
AMS Ergebnisse der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit (LMT) und Kulturart (NC) sind in DIANAweb veröffentlicht
Bitte beachten Sie nachfolgendes Hinweisblatt zu den Ergebnissen LMT.
- Hinweise Ergebnisse LMT (*.pdf, 0,37 MB) Stand: 05.08.2024
Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024
- Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 (2. GAPAusnV) (*.pdf, 0,32 MB) Stand: 02.05.2024
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2024 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
- https://lsnq.de/auk2023 Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der möglichen Fördervorhaben
- https://lsnq.de/oebl2023 Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
- https://lsnq.de/twn2023 Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
- Newsletter 8/2024 (*.pdf, 0,28 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (19.11.2024)
- Newsletter 7/2024 (*.pdf, 0,86 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (02.09.2024)
- Newsletter 6/2024 (*.pdf, 0,31 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.07.2024)
- Newsletter 5/2024 (*.pdf, 0,29 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (06.05.2024)
- Newsletter 4/2024 (*.pdf, 0,16 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.04.2024)
- Newsletter 3/2024 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (29.02.2024)
- Newsletter 2/2024 (*.pdf, 0,26 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2024)
- Newsletter 1/2024 (*.pdf, 0,21 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (15.01.2024)
- Newsletter 7/2023 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (14.11.2023)
- Newsletter 6/2023 (*.pdf, 35,66 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (22.09.2023)
- Newsletter 5/2023 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (11.08.2023)
- Newsletter 4/2023 (*.pdf, 0,48 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (27.04.2023)
- Newsletter 3/2023 (*.pdf, 0,97 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.02.2023)
- Newsletter 2/2023 (*.pdf, 0,55 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2023)
- Newsletter 1/2023 (*.pdf, 0,34 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.01.2023)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8
Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.
Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.
Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:
Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.
Naturschutz
Mit dem Betriebsplan Natur entsteht ein partnerschaftlicher Dialog zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich zur Teilnahme bewerben. Das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Betriebsplan Natur findet vom Juli bis 30. September 2024 statt.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Die Anzeige von Landpachtverträgen erfolgt ab September 2023 vorzugsweise digital über das Portal Amt24 des Freistaates Sachsen.
Im Portal den zutreffenden Ort sowie im Suche-Feld »Landpacht« eingeben und schon kann nach einmaliger, kostenloser Registrierung der Pachtvertrag hochgeladen und damit angezeigt werden. Nach erfolgreicher Anzeige befindet sich im Postfach des jeweiligen Nutzers von Amt24 umgehend die Mitteilung, dass der entsprechende Pachtvertrag korrekt übermittelt wurde. Der so angezeigte Landpachtvertrag bzw. die so angezeigte Vertragsänderung zu einem Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, sofern innerhalb von einem Monat ab Anzeige keine Beanstandung zugestellt wird. Für den Fall der Nicht-Beanstandung entfällt somit jede weitere Mitteilung.
Die untere Landwirtschaftsbehörde würde sich über die rege Nutzung des neuen Zugangsweges freuen, der allen Beteiligten Kopier- und Versandaufwand spart. Anzeigen der Pachtverträge in Papierform sind weiterhin möglich (nur eine Ausfertigung der Pachtvertrags beifügen). Aber auch hier entfällt im Falle einer Nicht-Beanstandung jegliche Mitteilung der unteren Landwirtschaftsbehörde.
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Vogtlandkreis Internetauftritt des Vogtlandkreises
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter der Informations- und Servicestelle Plauen
Michael Eckl
Besucheradresse:Europaratstraße 7
08523 Plauen
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03741 1031-01
Telefax: 03741 1031-40
E-Mail: plauen.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Behördenzentrum.
- Straßenbahnlinien 1 und 3 Endhaltestelle Neundorf
- Organigramm (*.pdf, 0,28 MB) Stand: 15.11.2024